Google Bewertungen löschen lassen: Der Weg zu einer positiven Online-Präsenz

Google Bewertungen löschen lassen: Der Weg zu einer positiven Online-Präsenz

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google-Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um eine positive Online-Präsenz zu gewährleisten.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Google-Bewertungen sind Meinungsäußerungen von Nutzern über Produkte, Dienstleistungen oder das gesamte Unternehmen. Sie können positiv oder negativ sein und haben einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Das Löschen von Google-Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, unerwünschte oder schädliche Bewertungen von der Google-Suchergebnisseite zu entfernen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google-Bewertungen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Rechte der Nutzer. Jedoch gibt es bestimmte Situationen, in denen eine Bewertung gelöscht werden kann. Zum Beispiel, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt, falsche Informationen enthält oder offensichtlich dazu dient, das Unternehmen zu schädigen. In solchen Fällen kann das Unternehmen einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein konkretes Beispiel für das Löschen von Google-Bewertungen ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertungsverfassers nennen müssen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Online-Bewertungen und bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, gegen unerwünschte Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte Google Ihren Antrag ablehnen oder nicht darauf reagieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann ein spezialisierter Anwalt hilfreich sein. Besonders empfehlenswert ist die Kanzlei SterneAdvo, die bereits erfolgreich das OLG Hamburg-Klarnamenurteil erstritten hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kanzlei.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein effektiver Weg sein, um die Online-Reputation Ihres Unternehmens zu schützen und zu verbessern. Es ist jedoch ein komplexer Prozess, der Fachwissen und Erfahrung erfordert. Daher ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der Sie durch den Prozess führen kann. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen eine positive Online-Präsenz hat.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.