Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es mit überzeugendem Ergebnis tun

Google Rezension entfernen lassen: Ein Leitfaden

Es kann vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber auf Google eine negative Rezension erhalten, die nicht der Wahrheit entspricht. In solchen Fällen möchten Sie wahrscheinlich die Google Rezension entfernen lassen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie das mit überzeugendem Ergebnis tun können.

google rezension entfernen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns dem Thema “Google Rezension entfernen lassen” widmen, sollten wir einige Begriffe klären. Eine Google Rezension ist eine Bewertung, die Nutzer auf Google abgeben können. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.

Eine negative Google Rezension kann daher für ein Unternehmen problematisch sein. Besonders wenn diese nicht der Wahrheit entspricht oder aus anderen Gründen ungerecht ist. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man vorgehen kann, um die Google Rezension entfernen zu lassen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Entfernen einer Google Rezension ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Schritte, die Sie befolgen können, um eine Google Rezension entfernen zu lassen.

Zunächst einmal muss die betreffende Rezension gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Rezension beleidigend ist, Spam enthält oder persönliche Informationen preisgibt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rezension gegen die Richtlinien verstößt, können Sie diese bei Google melden. Google wird die Rezension dann überprüfen und gegebenenfalls entfernen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Google nicht jede gemeldete Rezension entfernt. In einigen Fällen kann es daher sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Google Rezension entfernen zu lassen. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle spielen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Arbeitgebers, der eine negative Google Rezension erhalten hatte. Die Rezension enthielt falsche Behauptungen und war daher für das Unternehmen schädlich.

Der Arbeitgeber meldete die Rezension bei Google und bat um deren Entfernung. Google lehnte dies jedoch ab, da die Rezension nach ihrer Ansicht nicht gegen die Richtlinien verstoßen hat.

Daraufhin wandte sich der Arbeitgeber an einen Anwalt und zog vor Gericht. Er berief sich dabei auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. Das Gericht gab dem Arbeitgeber recht und ordnete an, dass Google die Rezension entfernen muss.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gegen die Richtlinien von Google verstößt. Wenn das der Fall ist, können Sie die Rezension bei Google melden.

Sollte Google die Rezension nicht entfernen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle spielen.

Es kann jedoch sinnvoll sein, sich in solchen Fällen an einen Anwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Sie beraten und Ihnen helfen, die besten Schritte zu unternehmen, um die Google Rezension entfernen zu lassen.

Fazit

Das Entfernen einer Google Rezension kann ein komplexer Prozess sein. Es ist jedoch möglich, eine Google Rezension entfernen zu lassen, wenn diese gegen die Richtlinien von Google verstößt oder aus anderen Gründen ungerecht ist.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) kann dabei eine wichtige Rolle spielen und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich an einen Anwalt zu wenden, um die besten Schritte zu unternehmen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.