Kununu Strafanzeige: Ein Überblick über die Rechtslage

Kununu Strafanzeige: Ein Überblick über die Rechtslage

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine negative Bewertung auf Kununu zu einer Strafanzeige führt? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtslage und zeigt auf, wie Sie als Arbeitgeber reagieren können.

Kununu strafanzeige

Begriffserklärungen

Bevor wir uns dem Thema “Kununu Strafanzeige” widmen, sollten wir einige Begriffe klären. Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können. Eine Strafanzeige ist ein formeller Schritt, um eine strafbare Handlung zur Anzeige zu bringen. In diesem Kontext könnte es sich beispielsweise um Verleumdung oder üble Nachrede handeln.

Vertiefendes Fachwissen

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Jedoch gibt es Grenzen: Falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Äußerungen sind nicht erlaubt. Wenn eine Bewertung auf Kununu diese Grenzen überschreitet, kann der betroffene Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und es hat die Rechtslage in Bezug auf Kununu Bewertungen maßgeblich beeinflusst.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Arbeitgeber erhält eine negative Bewertung auf Kununu, die er für ungerechtfertigt hält. Er vermutet, dass der Verfasser der Bewertung falsche Tatsachen behauptet und möchte dagegen vorgehen. In diesem Fall kann er eine Strafanzeige stellen und gleichzeitig bei Kununu die Löschung der Bewertung beantragen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat hierbei eine wichtige Klarstellung gebracht: Kununu muss im Streitfall den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung nennen. Dies ermöglicht es dem betroffenen Arbeitgeber, gegen den Verfasser rechtlich vorzugehen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer negativen Bewertung auf Kununu konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese rechtswidrig ist. Ist dies der Fall, können Sie eine Strafanzeige stellen und bei Kununu die Löschung der Bewertung beantragen. Dabei sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, zum Beispiel durch einen spezialisierten Kununu Anwalt.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Rechtslage in diesem Bereich maßgeblich beeinflusst. Es ist daher empfehlenswert, sich mit diesem Urteil vertraut zu machen und es bei rechtlichen Schritten gegen Kununu Bewertungen zu berücksichtigen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Dies kann jedoch zu Konflikten führen, wenn eine Bewertung als rechtswidrig angesehen wird. In diesem Fall kann der betroffene Arbeitgeber eine Strafanzeige stellen und bei Kununu die Löschung der Bewertung beantragen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat hierbei eine wichtige Klarstellung gebracht: Kununu muss im Streitfall den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung nennen. Dies ermöglicht es dem betroffenen Arbeitgeber, gegen den Verfasser rechtlich vorzugehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.