Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es mit maximalem Erfolg tun

Google Rezension entfernen lassen: So gelingt es Ihnen mit maximalem Erfolg

Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen, revolutioniert. Es hat uns jedoch auch vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere wenn es um Online-Bewertungen geht. Eine negative Google-Rezension kann erheblichen Schaden anrichten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dies mit maximalem Erfolg tun können.

google rezension entfernen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Entfernens von Google-Rezensionen befassen, sollten wir einige wichtige Begriffe klären. Eine Google-Rezension ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über Ihr Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben.

Das Entfernen einer Google-Rezension bedeutet, dass die Bewertung dauerhaft von der Plattform entfernt wird. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen, zum Beispiel durch direkte Anfrage bei Google oder durch rechtliche Schritte.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Rezension entfernt werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien für Rezensionen und nur wenn diese verletzt werden, besteht die Möglichkeit, eine Google Rezension entfernen zu lassen. Beispielsweise sind Hassreden, obszöne Inhalte oder gefälschte Rezensionen gegen die Richtlinien von Google.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen. Dieses Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen preiszugeben. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie glauben, dass eine negative Google-Rezension gefälscht ist. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Rezension von einem Nutzer, der behauptet, ein unzufriedener Kunde zu sein. Sie haben jedoch keine Aufzeichnungen über diesen Kunden und glauben, dass die Rezension gefälscht ist.

In diesem Fall können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und Google auffordern, den Klarnamen des Verfassers preiszugeben. Wenn Google dieser Aufforderung nachkommt und der Verfasser nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich Kunde war, haben Sie gute Chancen, die Google Rezension entfernen zu lassen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Rezension gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist dies der Fall, können Sie eine Anfrage zur Entfernung der Rezension direkt bei Google stellen.

Sollte die Rezension nicht offensichtlich gegen die Richtlinien verstoßen, aber dennoch falsch oder irreführend sein, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen. In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Entfernen einer Google-Rezension kann ein komplexer Prozess sein. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie Möglichkeiten haben, gegen falsche oder irreführende Rezensionen vorzugehen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat hierbei neue Wege eröffnet und ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Umständen, eine Google Rezension entfernen zu lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.