Google Bewertungen löschen lassen: Ein notwendiger Schritt für jedes Unternehmen

Google Bewertungen löschen lassen: Ein notwendiger Schritt für jedes Unternehmen

In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen wissen, wie sie Google Bewertungen löschen lassen können.

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Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Sie geben anderen Nutzern einen Einblick in die Qualität und den Service eines Unternehmens. Jedoch kann es vorkommen, dass unzufriedene Kunden oder sogar Wettbewerber negative Bewertungen hinterlassen, die nicht der Wahrheit entsprechen. In solchen Fällen ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, wie sie Google Bewertungen löschen lassen können.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist nicht immer einfach, Google Bewertungen löschen zu lassen. Google hat strenge Richtlinien für das Entfernen von Bewertungen und nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt. Beispielsweise können beleidigende Inhalte oder gefälschte Bewertungen gelöscht werden.

Ebenso hat das OLG Hamburg in einem Urteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) entschieden, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Bewertenden preiszugeben. Dieses Urteil kann Unternehmen dabei helfen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für ein Unternehmen, das erfolgreich Google Bewertungen löschen lassen konnte, ist ein Restaurant in Hamburg. Das Restaurant hatte mehrere negative Bewertungen erhalten, die offensichtlich von einem Wettbewerber stammten. Nachdem das Restaurant Google kontaktiert und die Situation erklärt hatte, wurden die gefälschten Bewertungen gelöscht.

In einem anderen Fall konnte ein Online-Shop durch das OLG Hamburg-Urteil den Verfasser einer falschen negativen Bewertung ermitteln und rechtliche Schritte einleiten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Unternehmen mit ungerechtfertigten negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und das Problem zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie Google kontaktieren und um die Löschung der Bewertung bitten.

Sollte Google die Löschung ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Urteil hilfreich sein. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Google Bewertungen löschen zu lassen, kann ein notwendiger Schritt für Unternehmen sein, um ihren guten Ruf zu schützen. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen wissen, wie sie vorgehen müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Das OLG Hamburg-Urteil hat hierbei neue Möglichkeiten eröffnet und kann Unternehmen dabei unterstützen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.