Google Rezension entfernen lassen: So beherrschst du das Spiel

Google Rezension entfernen lassen: So beherrschen Sie das Spiel

Das Internet ist ein mächtiges Werkzeug, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben kann. Eine dieser Auswirkungen sind Google-Rezensionen. Während positive Bewertungen Ihr Geschäft ankurbeln können, können negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine Google Rezension entfernen lassen kann.

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Begriffserklärungen

Google-Rezensionen sind Bewertungen, die Nutzer auf Google hinterlassen können. Sie bieten eine Plattform für Kunden, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen zu teilen. Diese Rezensionen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung Ihres Unternehmens haben.

Vertiefendes Fachwissen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. Zum Beispiel, wenn die Rezension gegen die Richtlinien von Google verstößt. Dazu gehören unter anderem Hassreden, obszöne oder beleidigende Inhalte und gefälschte Bewertungen.

Außerdem hat das OLG Hamburg in einem Urteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) klargestellt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen preiszugeben. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Google Rezension entfernen lassen.Mehr dazu hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Rezension, die beleidigende Inhalte enthält. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Entfernung der Rezension bei Google stellen. Wenn Google Ihren Antrag ablehnt, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Ebenso könnte es vorkommen, dass Ihr Unternehmen eine gefälschte negative Bewertung erhält. In diesem Fall können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen und die Herausgabe des Klarnamens des Verfassers der Bewertung verlangen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Rezension gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist dies der Fall, können Sie einen Antrag auf Entfernung der Rezension bei Google stellen.

Sollte Google Ihren Antrag ablehnen oder sollte es sich um eine gefälschte Bewertung handeln, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo, der bereits Erfahrung mit solchen Fällen hat.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Entfernen einer Google-Rezension kann ein komplexer Prozess sein, der Fachwissen erfordert. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie vorgehen können. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet dabei eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.