Google Bewertungen löschen lassen: Ein wichtiger Schritt für Ihr SEO
Die Online-Reputation Ihres Unternehmens kann einen erheblichen Einfluss auf Ihren Geschäftserfolg haben. Negative Google-Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und gleichzeitig Ihre Suchmaschinenoptimierung (SEO) beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und warum dies ein wichtiger Schritt für Ihr SEO ist.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google-Bewertungen befassen, sollten wir zunächst einige wichtige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Kundenbewertung, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht wird. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht.
SEO steht für Search Engine Optimization und bezieht sich auf die Praktiken und Strategien, die dazu dienen, die Sichtbarkeit Ihrer Website in den Suchergebnissen von Suchmaschinen wie Google zu verbessern. Negative Bewertungen können Ihr SEO negativ beeinflussen, da sie das Vertrauen der Nutzer in Ihr Unternehmen untergraben können und Google dies bei der Bestimmung Ihrer Platzierung in den Suchergebnissen berücksichtigt.
Vertiefendes Fachwissen
Es ist wichtig zu verstehen, dass Google Bewertungen nicht einfach auf Anfrage löscht. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Bewertung zur Löschung in Betracht gezogen wird. Dazu gehören unter anderem beleidigende oder hasserfüllte Inhalte, gefälschte Bewertungen oder solche, die persönliche Informationen enthalten.
Das Löschen einer Google-Bewertung kann ein komplexer Prozess sein und erfordert oft juristische Unterstützung. Ein wichtiger Schritt dabei ist das Einreichen eines Löschungsantrags bei Google. In diesem Zusammenhang spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine entscheidende Rolle. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen maßgeblich beeinflusst.
Hier können Sie mehr über dieses Urteil erfahren.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein gutes Beispiel für die Auswirkungen des OLG Hamburg-Klarnamenurteils auf die Praxis ist der Fall eines Unternehmens, das sich mit mehreren negativen Google-Bewertungen konfrontiert sah. Diese Bewertungen schadeten dem Ruf des Unternehmens und beeinträchtigten seine SEO-Bemühungen.
Nachdem das Unternehmen erfolglos versucht hatte, die Bewertungen selbst zu löschen, wandte es sich an einen Anwalt. Dieser konnte aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils erfolgreich argumentieren, dass die Bewertungen gegen Googles Richtlinien verstießen und daher gelöscht werden sollten.
Das Ergebnis war, dass die negativen Bewertungen gelöscht wurden, was dazu führte, dass das Unternehmen seine Online-Reputation verbessern und seine SEO-Bemühungen wieder auf Kurs bringen konnte.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie sich mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sehen, ist der erste Schritt immer, zu versuchen, das Problem direkt mit dem Kunden zu klären. Wenn dies nicht möglich ist oder der Kunde nicht kooperiert, können Sie einen Löschungsantrag bei Google einreichen.
Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann es ratsam sein, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte geltend zu machen und die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Löschung der Bewertung zu haben.
Fazit
Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein wichtiger Schritt für Ihr SEO sein. Negative Bewertungen können Ihr Unternehmen in einem schlechten Licht darstellen und Ihre Suchmaschinenplatzierung beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie Sie vorgehen können, um Google Bewertungen löschen zu lassen.
Obwohl der Prozess komplex sein kann, gibt es Möglichkeiten, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Mit der richtigen Unterstützung und den richtigen Ressourcen können Sie Ihre Online-Reputation schützen und Ihre SEO-Bemühungen unterstützen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
