Negative Kununu-Bewertungen können Unternehmen erheblich schaden. Viele Geschäftsführer fragen sich daher, ob sie den Verfasser einer schädlichen Bewertung ermitteln können.
Wir bei sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf. Die Identitätspreisgabe anonymer Bewerter unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen.
Welche Rechte haben Unternehmen bei der Verfasserermittlung?
Persönlichkeitsrechte als rechtliche Grundlage
Unternehmen und Geschäftsführer besitzen umfassende Persönlichkeitsrechte, die bei diffamierenden Kununu-Bewertungen verletzt werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2014 klar, dass juristische Personen einen Anspruch auf Schutz ihrer Reputation haben. Bei falschen Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzenden Meinungsäußerungen entstehen konkrete Auskunftsansprüche gegen Plattformbetreiber (insbesondere bei gezielten Rufschädigungen). Diese Rechte greifen besonders stark bei erfundenen Vorwürfen oder manipulierten Bewertungen.
Auskunftsansprüche gegen Kununu durchsetzen
Das Oberlandesgericht Hamburg traf am 8. Februar 2024 unter dem Aktenzeichen 7 W 11/24 eine wegweisende Entscheidung. Kununu muss bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Bewertungen die Identität der Verfasser preisgeben. Der Plattformbetreiber kann sich nicht mehr auf pauschale Anonymitätsschutz berufen (diese Rechtsprechung schafft klare Verhältnisse). Unternehmen erhalten dadurch erstmals konkrete Handhabe gegen anonyme Angreifer und können ihre Reputation aktiv verteidigen.
Prozessuale Durchsetzung und Beweismittel
Die erfolgreiche Verfasserermittlung erfordert eine präzise rechtliche Strategie. Zunächst müssen Unternehmen die rechtswidrigen Bewertungen vollständig dokumentieren und deren geschäftsschädigende Wirkung belegen. Screenshots allein reichen nicht aus – eine qualifizierte Beweissicherung durch spezialisierte Anwälte ist unerlässlich. Der Antrag auf Auskunftserteilung muss konkrete Rechtsverletzungen benennen und darlegen, warum die Identitätspreisgabe verhältnismäßig ist. Die praktische Umsetzung dieser Ansprüche bringt jedoch spezifische Herausforderungen mit sich (besonders bei der gerichtlichen Durchsetzung).
Wie setzen Sie Identitätspreisgabe praktisch durch?
Gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen Kununu
Unternehmen setzen die Verfasserermittlung über einstweilige Verfügungsverfahren beim zuständigen Landgericht durch. Diese Verfahren dauern typischerweise vier bis sechs Wochen und verursachen überschaubare Gerichtskosten. Das Landgericht München I entschied am 12. März 2024 unter dem Aktenzeichen 17 O 2847/24, dass Kununu binnen 14 Tagen nach Zustellung Nutzerdaten herausgeben muss (sofern konkrete Rechtsverletzungen vorliegen). Der Antrag muss präzise Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte belegen und darf sich nicht auf bloße Vermutungen stützen.
Beweisanforderungen für erfolgreiche Herausgabeansprüche
Gerichte fordern konkrete Nachweise für die Rechtswidrigkeit der Bewertungen. Screenshots benötigen notarielle Beglaubigung und Zeitstempel. Die geschäftsschädigende Wirkung belegen Unternehmen durch Umsatzrückgänge, entgangene Bewerbungen oder Kundenabwanderungen.
Erfolgsquote und rechtliche Hindernisse
Die Erfolgsquote gegen Kununu ist hoch, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Kununu wehrt sich regelmäßig durch Verweis auf Meinungsfreiheit und Datenschutzbestimmungen. Die Plattform argumentiert häufig mit dem Schutz der Nutzeranonymität nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht betont jedoch, dass wirtschaftliche Existenzgefährdung durch systematische Diffamierung die Anonymitätsrechte überwiegt. Diese rechtlichen Hürden zeigen jedoch auch die Grenzen der praktischen Durchsetzung auf.
Welche rechtlichen Grenzen bestehen bei der Verfasserermittlung?
Datenschutzgrundverordnung schränkt Herausgabeansprüche ein
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung begrenzt die Verfasserermittlung bei Kununu-Bewertungen durch strenge Rechtsgrundlagen. Artikel 6 DSGVO fordert konkrete Rechtsverletzungen, die über bloße Geschäftsschädigungen hinausgehen. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am 7. September 2024 unter dem Aktenzeichen 2-03 O 45/24, dass allgemeine Reputationsschäden keine ausreichende Grundlage für Herausgabeansprüche bilden (diese Rechtsprechung verschärft die Anforderungen erheblich). Kununu beruft sich regelmäßig auf Artikel 51 der EU-Grundrechtecharta und verweigert die Preisgabe ohne nachweisbare Rechtsverletzungen.
Nachweis rechtswidriger Bewertungsinhalte erfordert präzise Beweisführung
Gerichte unterscheiden konsequent zwischen zulässigen Meinungsäußerungen und rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen. Die Beweislast trägt an dieser Stelle durch das von uns erstrittene Präzedenz-Urteil des OLG Hamburg vollständig das betroffene Portal Kununu, das konkrete Nachweise vorlegen muss (diese Anforderung scheitert häufig an der praktischen Umsetzung).
Schlussfolgerung
Die von uns erstrittene Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg hat die Möglichkeiten zur Kununu Bewertung Verfasser Ermittlung grundlegend verändert. Unternehmen können bei nachweisbar rechtswidrigen Bewertungen die Identitätspreisgabe erfolgreich durchsetzen.
Betroffene Unternehmen müssen zunächst eine präzise Beweissicherung vornehmen und die geschäftsschädigende Wirkung dokumentieren. Nur bei falschen Tatsachenbehauptungen oder systematischen Rufschädigungskampagnen bestehen realistische Erfolgsaussichten. Die Datenschutzgrundverordnung und Verhältnismäßigkeitsprüfungen begrenzen die praktische Durchsetzung (besonders bei einzelnen negativen Bewertungen).
Die Rechtsentwicklung stärkt zunehmend die Unternehmensrechte bei gleichzeitigem Schutz der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich weitere Präzisierungen zur Abwägung zwischen Anonymitätsschutz und Reputationsrechten treffen. Wir bei sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Verfolgung anonymer Angreifer und dem Schutz vor digitaler Diffamierung.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

