Kununu verklagen: Worauf Sie sich einstellen sollten

Einleitung: Kununu verklagen – was Sie wissen sollten

Wenn Sie als Arbeitgeber negative Bewertungen auf der Plattform Kununu erhalten haben und diese für ungerecht oder falsch halten, könnten Sie darüber nachdenken, Kununu zu verklagen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Situation beeinflusst hat.

kununu verklagen

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu verklagen”?

Unter dem Begriff “Kununu verklagen” versteht man den juristischen Schritt, gegen das Bewertungsportal vorzugehen. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn man als Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine negative Bewertung ungerecht oder unwahr ist. Dabei kann es sich um eine Klage wegen Verleumdung oder Rufschädigung handeln.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf das Thema “Kununu verklagen” ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Rechtslage für Arbeitgeber deutlich verbessert. Es besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat einen großen Einfluss auf die Praxis.

Konkrete Praxisbeispiele: Wie das Urteil die Situation verändert hat

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Situation für Arbeitgeber, die Kununu verklagen möchten, deutlich verbessert. So kann nun bei einer negativen Bewertung der Klarnamen des Bewertenden eingefordert werden, was vorher nicht möglich war. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, gezielter gegen ungerechte oder unwahre Bewertungen vorzugehen.

Ein konkretes Beispiel ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Bewertung auf Kununu erhalten hatte. Dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte das Unternehmen den Klarnamen des Bewertenden einfordern und anschließend rechtliche Schritte einleiten.

Handlungsempfehlungen: Was Sie tun sollten

Wenn Sie als Arbeitgeber Kununu verklagen möchten, sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre Möglichkeiten informieren und Sie bei den weiteren Schritten unterstützen. Besonders wichtig ist dabei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil, da es Ihnen ermöglicht, den Klarnamen des Bewertenden einzufordern.

Des Weiteren sollten Sie Beweise für die Unwahrheit oder Ungerechtigkeit der Bewertung sammeln. Dies kann zum Beispiel durch Zeugenaussagen oder andere Dokumente geschehen.

Fazit: Kununu verklagen – eine Möglichkeit für Arbeitgeber

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verklagen von Kununu eine Möglichkeit für Arbeitgeber ist, gegen ungerechte oder unwahre Bewertungen vorzugehen. Dabei spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle, da es Arbeitgebern ermöglicht, den Klarnamen des Bewertenden einzufordern. Jedoch sollten Sie sich vor einer Klage ausführlich von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.