Kununu Strafanzeige: Wie Sie sich schützen können

Einleitung: Kununu Strafanzeige – Wie Sie sich schützen können

Die Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit Arbeitgebern zu teilen. Doch was passiert, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich als Arbeitgeber vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen können und welche Rolle dabei eine “Kununu Strafanzeige” spielt. Dabei beziehen wir uns auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), das einen wichtigen Präzedenzfall in dieser Thematik darstellt.

Kununu strafanzeige

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu Strafanzeige”?

Unter einer “Kununu Strafanzeige” versteht man den juristischen Schritt eines Arbeitgebers gegen falsche oder diffamierende Bewertungen auf der Plattform Kununu. Hierbei geht es um den Vorwurf der üblen Nachrede oder Verleumdung durch den Verfasser der Bewertung. Das Ziel ist es, die Entfernung der rechtswidrigen Inhalte zu erreichen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.

Vertiefendes Fachwissen: Rechtliche Grundlagen und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Die rechtliche Grundlage für eine “Kununu Strafanzeige” bildet das Strafgesetzbuch (StGB). Insbesondere die Paragraphen 185 (Beleidigung), 186 (üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) sind hier relevant. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Bewertungsplattformen wie Kununu dazu verpflichtet sind, die Klarnamen von Verfassern rechtswidriger Bewertungen herauszugeben. Dieses Urteil hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber deutlich verbessert und bietet neue Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele: Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils

Ein konkretes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Arbeitgebers, der auf Kununu falsch beschuldigt wurde. Nachdem er eine “Kununu Strafanzeige” gestellt hatte, konnte der Klarnamen des Verfassers ermittelt werden. Dies ermöglichte es dem Arbeitgeber, zivilrechtlich gegen den Verfasser vorzugehen und Schadensersatz zu fordern.

Handlungsempfehlungen: So können Sie sich schützen

Um sich als Arbeitgeber vor ungerechtfertigten Anschuldigungen auf Kununu zu schützen, sollten Sie zunächst die Bewertungen regelmäßig überprüfen. Bei rechtswidrigen Inhalten können Sie eine “Kununu Strafanzeige” stellen und die Löschung der Bewertung beantragen. Zudem sollten Sie juristischen Beistand in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber durch das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bessere Möglichkeiten haben, gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen auf Kununu vorzugehen. Eine “Kununu Strafanzeige” kann dabei ein wirksames Mittel sein, um rechtswidrige Inhalte entfernen zu lassen und Schadensersatz zu fordern.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.