Einleitung: Kununu Profil löschen lassen – So wird es richtig gemacht
Das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren. Eine dieser Möglichkeiten ist das Bewertungsportal Kununu. Hier können Arbeitnehmer ihre Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber teilen und so anderen einen Einblick in die Arbeitsbedingungen des Unternehmens geben. Doch was passiert, wenn Sie als Arbeitgeber mit einer Bewertung nicht einverstanden sind und Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Begriffserklärungen: Was ist Kununu?
Kununu ist ein Online-Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer anonym ihre Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber teilen können. Die Bewertungen umfassen verschiedene Aspekte des Arbeitslebens, wie zum Beispiel das Arbeitsklima, die Bezahlung oder die Work-Life-Balance. Als Arbeitgeber haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, auf diese Bewertungen zu reagieren und Ihr eigenes Bild des Unternehmens darzustellen.
Vertiefendes Fachwissen: Rechtliche Aspekte beim Löschen von Kununu-Profilen
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten, gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal haben Sie das Recht, auf eine Bewertung zu reagieren und Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Sollte eine Bewertung jedoch falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder das Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers verletzen, können Sie die Löschung der Bewertung verlangen. Hierbei spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle. Dieses Urteil besagt, dass Kununu im Falle einer rechtswidrigen Bewertung den Klarnamen des Verfassers preisgeben muss. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst und bietet Ihnen als Arbeitgeber neue Möglichkeiten, gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen.
Konkrete Praxisbeispiele: So lassen Sie Ihr Kununu-Profil löschen
Wenn Sie Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten, sollten Sie zunächst Kontakt mit Kununu aufnehmen und die Löschung der unzulässigen Bewertungen verlangen. Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das bereits erwähnte OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hilfreich sein. Denn dieses Urteil ermöglicht es Ihnen, den Klarnamen des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung zu erfahren und so gegebenenfalls gegen diesen vorzugehen.
Handlungsempfehlungen: So gehen Sie vor, wenn Sie Ihr Kununu-Profil löschen lassen möchten
Wenn Sie Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten, sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Verfasser der unzulässigen Bewertung in Kontakt zu treten und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Löschung der Bewertung bei Kununu beantragen. Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und auch die Löschung des Profils verlangen. Hierbei kann es hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit dem Thema auskennt und Sie entsprechend beraten kann.
Prägnantes Fazit mit Mehrwert
Das Internet bietet viele Möglichkeiten, sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren. Doch nicht immer sind die dort veröffentlichten Informationen korrekt oder fair. Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer Bewertung auf Kununu nicht einverstanden sind und Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Wichtig ist dabei jedoch immer, die rechtlichen Aspekte zu beachten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
