Kununu Bewertung entfernen: So geht’s!

Einleitung: Kununu Bewertung löschen – So geht’s!

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Diese Bewertungen können jedoch für Arbeitgeber problematisch sein, insbesondere wenn sie negativ ausfallen. Daher fragen sich viele, wie sie eine unerwünschte Kununu Bewertung löschen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema und wie Sie dabei vorgehen können.

kununu bewertung löschen

Begriffserklärungen

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind öffentlich einsehbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Daher ist es für Arbeitgeber wichtig zu wissen, wie sie eine Kununu Bewertung löschen können.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen einer Kununu Bewertung ist nicht immer einfach. Die Plattform hat ein Interesse daran, dass die Bewertungen bestehen bleiben, da sie die Glaubwürdigkeit und Attraktivität des Portals erhöhen. Jedoch gibt es Möglichkeiten, gegen unerwünschte oder ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst. Es besagt, dass Kununu unter bestimmten Umständen verpflichtet ist, die Klarnamen der Bewertenden preiszugeben. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Arbeitgebers, der eine ungerechtfertigte negative Bewertung auf Kununu erhalten hatte. Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthielt und daher rechtswidrig war. Aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils war Kununu verpflichtet, den Klarnamen des Bewertenden preiszugeben. Der Arbeitgeber konnte somit rechtliche Schritte gegen den Verfasser der Bewertung einleiten und die Löschung der Bewertung erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber eine unerwünschte Kununu Bewertung löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder das Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers verletzt. In einem solchen Fall können Sie Kununu auffordern, die Bewertung zu löschen.

Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie nachweisen können, dass die Bewertung rechtswidrig ist, kann Kununu verpflichtet werden, den Klarnamen des Bewertenden preiszugeben. Dies ermöglicht es Ihnen, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen.

Bei all diesen Schritten ist es ratsam, sich juristisch beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Arbeitgeber durchaus Möglichkeiten gibt, eine unerwünschte Kununu Bewertung löschen zu lassen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat hierbei die Position der Arbeitgeber gestärkt. Dennoch ist der Prozess oft komplex und erfordert juristisches Fachwissen. Daher ist es empfehlenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.