Google Rezension entfernen lassen: So nehmen Sie es in die Hand
Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen, grundlegend verändert. Online-Bewertungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie können den Ruf eines Unternehmens stärken oder schädigen. Besonders bei Google sind negative Bewertungen oft ein Ärgernis für Unternehmen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine Google Rezension entfernen lassen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, um unerwünschte Bewertungen zu löschen.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns mit dem Prozess des Entfernens von Google-Rezensionen befassen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google-Rezension ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf der Plattform Google My Business hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden.
Eine negative Google-Rezension kann das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine solche Rezension entfernen lassen kann.
Vertiefendes Fachwissen
Um eine Google Rezension entfernen zu lassen, müssen Sie zunächst beweisen können, dass die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Dazu zählen unter anderem Hassreden, obszöne Inhalte oder persönliche Angriffe. Ebenso können Sie gegen Bewertungen vorgehen, die falsche Informationen enthalten oder von Personen stammen, die nie ein Kunde Ihres Unternehmens waren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Google nicht jede negative Bewertung entfernt. Nur wenn die Bewertung eindeutig gegen die Richtlinien verstößt, haben Sie eine Chance auf Erfolg. In diesem Fall können Sie die Bewertung melden und um deren Entfernung bitten.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein gutes Beispiel für den erfolgreichen Umgang mit negativen Google-Rezensionen ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erfolgreich dafür gekämpft, dass das Bewertungsportal Kununu den Klarnamen eines Nutzers preisgeben muss, der eine negative Bewertung abgegeben hatte. Dieses Urteil hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen und zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, gegen unfaire Bewertungen vorzugehen.
Ein weiteres Beispiel ist ein mittelständisches Unternehmen, das sich erfolgreich gegen eine falsche negative Google-Rezension gewehrt hat. Der Inhaber konnte nachweisen, dass der Verfasser der Bewertung nie in seinem Betrieb Kunde war und Google hat die Rezension daraufhin entfernt.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, können Sie die Bewertung melden und um deren Entfernung bitten. Sollte Google Ihre Anfrage ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der rechtliche Weg oft zeitaufwendig und kostspielig ist. Deshalb sollten Sie immer versuchen, zunächst auf andere Weise auf die negative Bewertung zu reagieren. Zum Beispiel können Sie den Verfasser der Bewertung kontaktieren und versuchen, das Problem zu klären.
Fazit: Google Rezension entfernen lassen
Negative Google-Rezensionen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine solche Rezension entfernen lassen kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen unfaire Bewertungen vorzugehen, von der Meldung bei Google bis hin zu rechtlichen Schritten.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, gegen unfaire Bewertungen erfolgreich vorzugehen. Dieses Urteil sollte allen Unternehmen Mut machen, sich gegen unfaire Praktiken zur Wehr zu setzen.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
