Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es ohne Kopfschmerzen tun

Google Rezension entfernen lassen: So geht es ohne Kopfschmerzen

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Eine dieser Möglichkeiten sind Google Rezensionen. Sie können jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie ungerecht oder falsch sind. In solchen Fällen möchten Sie vielleicht eine Google Rezension entfernen lassen. Dieser Prozess kann jedoch kompliziert und zeitaufwendig sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können, ohne dabei Kopfschmerzen zu bekommen.

google rezension entfernen lassen

Was ist eine Google Rezension?

Eine Google Rezension ist eine Bewertung oder ein Feedback, das von Nutzern auf Google hinterlassen wird. Diese Bewertungen können für Unternehmen sehr wertvoll sein, da sie das Image des Unternehmens prägen und potenzielle Kunden beeinflussen können. Gleichzeitig können negative oder falsche Bewertungen dem Ruf des Unternehmens schaden.

Warum sollten Sie eine Google Rezension entfernen lassen?

Negative oder falsche Bewertungen können dem Ruf Ihres Unternehmens erheblichen Schaden zufügen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. Außerdem kann das Entfernen einer negativen Bewertung dazu beitragen, das Vertrauen in Ihr Unternehmen wiederherzustellen und potenzielle Kunden nicht abzuschrecken.

Wie können Sie eine Google Rezension entfernen lassen?

Das Entfernen einer Google Rezension ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch einige Schritte, die Sie befolgen können, um den Prozess zu erleichtern. Zunächst sollten Sie die Bewertung melden und Google bitten, sie zu überprüfen. Wenn Google feststellt, dass die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt, wird sie entfernt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie versuchen, mit dem Verfasser der Bewertung in Kontakt zu treten und ihn um eine Änderung oder Löschung der Bewertung zu bitten.

Was sagt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) dazu?

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat klargestellt, dass Bewertungsportale unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen von Nutzern preiszugeben. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten und der Verfasser sich weigert, die Bewertung zu ändern oder zu löschen.

Fazit

Das Entfernen einer Google Rezension kann eine Herausforderung sein, aber mit den richtigen Schritten und Kenntnissen ist es möglich. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihren guten Ruf zu schützen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet dabei eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.