Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es ohne Angst tun

Google Rezension entfernen lassen: So können Sie es ohne Angst tun

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Eine davon ist die Möglichkeit, Unternehmen auf Google zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine solche Bewertung ungerecht oder sogar falsch ist? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können und was das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) damit zu tun hat.

google rezension entfernen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns dem Thema “Google Rezension entfernen lassen” widmen, sollten wir einige Begriffe klären. Eine Google Rezension ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über ein Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist ein wegweisendes Urteil im Bereich des Äußerungsrechts. Es besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen von Nutzern preiszugeben, die falsche oder ungerechte Bewertungen abgegeben haben.

Vertiefendes Fachwissen

Das Entfernen einer Google Rezension ist nicht immer einfach. Google bietet zwar die Möglichkeit, eine Bewertung zu melden, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt. Jedoch wird die Bewertung nicht automatisch entfernt, nur weil sie gemeldet wurde. Es liegt im Ermessen von Google, ob die gemeldete Bewertung tatsächlich gegen die Richtlinien verstößt und entfernt wird.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch neue Möglichkeiten eröffnet. Nach diesem Urteil können Unternehmen unter bestimmten Umständen verlangen, dass Bewertungsplattformen die Klarnamen von Nutzern preisgeben, die falsche oder ungerechte Bewertungen abgegeben haben. Dies kann dazu führen, dass solche Bewertungen entfernt werden.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Rezension von einem Nutzer, der behauptet, ein unzufriedener Kunde zu sein. Sie können jedoch nachweisen, dass dieser Nutzer nie Kunde bei Ihnen war. In diesem Fall könnten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen und verlangen, dass Google den Klarnamen des Nutzers preisgibt.

Sobald Sie den Klarnamen des Nutzers haben, könnten Sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten und ihn dazu auffordern, die falsche Bewertung zu entfernen. Sollte der Nutzer der Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist dies der Fall, können Sie die Bewertung melden und auf eine Entfernung durch Google hoffen.

Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, könnten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen und verlangen, dass Google den Klarnamen des Nutzers preisgibt. Mit diesem Wissen könnten Sie dann rechtliche Schritte gegen den Nutzer einleiten.

Es ist jedoch zu beachten, dass dies ein komplexer Prozess sein kann und es empfehlenswert ist, sich dabei von einem erfahrenen Anwalt unterstützen zu lassen. Zum Beispiel von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo, der dieses Präzedenzurteil persönlich erstritten hat.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Entfernen einer Google Rezension kann ein komplexer Prozess sein. Jedoch hat das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) neue Möglichkeiten eröffnet, gegen falsche oder ungerechte Bewertungen vorzugehen. Mit der richtigen Unterstützung und dem nötigen Fachwissen können Sie jedoch erfolgreich eine Google Rezension entfernen lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.