Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es mit erstaunlichem Ergebnis tun

Google Rezension entfernen lassen: So erreichen Sie erstaunliche Ergebnisse

Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen, revolutioniert. Kunden können ihre Meinungen und Erfahrungen mit Unternehmen auf Plattformen wie Google teilen. Doch was passiert, wenn eine negative Rezension Ihr Unternehmen schädigt? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können und welche Rolle das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) dabei spielt.

google rezension entfernen lassen

Was sind Google Rezensionen?

Google Rezensionen sind Bewertungen, die Nutzer auf Google hinterlassen können, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen zu teilen. Diese Rezensionen sind öffentlich einsehbar und können einen großen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Geschäft beeinträchtigen.

Warum ist es wichtig, eine negative Google Rezension entfernen zu lassen?

Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. Außerdem kann eine falsche oder irreführende Bewertung rechtliche Konsequenzen haben.

Wie kann man erfolgreich vorgehen?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. Der erste Schritt ist immer, die Rezension zu melden. Google prüft dann, ob die Rezension gegen die Richtlinien verstößt und entfernt sie gegebenenfalls. Wenn das nicht funktioniert, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, der auch für das Entfernen von Google Rezensionen relevant ist. Das Urteil besagt, dass Bewertungsportale unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen von Nutzern preiszugeben. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen wollen und der Verfasser anonym ist.

Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Rezension von einem anonymen Nutzer. Die Rezension enthält falsche Informationen und schadet Ihrem Geschäft. In diesem Fall könnten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen und rechtliche Schritte einleiten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen wollen, sollten Sie zunächst versuchen, die Rezension zu melden. Wenn das nicht funktioniert, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei sollten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen.

Fazit

Negative Google Rezensionen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle spielen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.