Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es mit außergewöhnlichem Ergebnis tun

Einleitung: Google Rezension entfernen lassen

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Rezensionen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können das Image schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dies mit außergewöhnlichem Ergebnis tun können.

google rezension entfernen lassen

Begriffserklärungen

Google Rezensionen sind Bewertungen, die Nutzer auf Google Maps für Orte wie Restaurants, Geschäfte oder Dienstleister hinterlassen können. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden. Wenn eine negative Bewertung ungerechtfertigt ist oder gegen die Google-Richtlinien verstößt, kann man eine Google Rezension entfernen lassen.

Vertiefendes Fachwissen

Um eine Google Rezension entfernen zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst kann man versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und ihn um eine Änderung oder Löschung der Bewertung zu bitten. Dies ist jedoch nicht immer möglich oder erfolgreich.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Bewertung bei Google zu melden und auf einen Verstoß gegen die Google-Richtlinien hinzuweisen. Hierbei ist es wichtig, genau zu begründen, warum die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt. Google prüft die Meldung und entscheidet dann, ob die Bewertung entfernt wird.

Wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, kann man rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Präzedenzfall ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. In diesem Urteil wurde entschieden, dass Bewertungsportale bei berechtigtem Interesse den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung preisgeben müssen. Dieses Urteil kann auch bei Google Rezensionen Anwendung finden.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für den erfolgreichen Einsatz des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Google Rezension erhalten hatte. Das Unternehmen konnte nachweisen, dass die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthielt und somit gegen die Google-Richtlinien verstieß. Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte das Unternehmen schließlich erreichen, dass Google den Klarnamen des Verfassers preisgab und die Bewertung entfernte.

Ebenso gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch gezieltes Vorgehen gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen ihre Online-Reputation verbessern konnten. So konnte beispielsweise ein Restaurant durch das Entfernen mehrerer ungerechtfertigter negativer Bewertungen seinen Durchschnittswert auf Google Maps deutlich verbessern.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren. Sollte dies nicht möglich oder erfolglos sein, können Sie die Bewertung bei Google melden und auf einen Verstoß gegen die Google-Richtlinien hinweisen.

Sollten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil kann in solchen Fällen eine wichtige Rolle spielen.

Fazit: Google Rezension entfernen lassen

Das Entfernen einer Google Rezension kann ein komplexer Prozess sein, der sowohl technisches als auch juristisches Know-how erfordert. Mit der richtigen Strategie und gegebenenfalls juristischer Unterstützung können Sie jedoch außergewöhnliche Ergebnisse erzielen und Ihre Online-Reputation schützen und verbessern.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.