Google Rezension entfernen lassen: Ein Leitfaden
Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Rezensionen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine Google Rezension entfernen lassen kann. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns dem Prozess widmen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google Rezension ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über ein Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden. Wenn Sie eine negative Google Rezension entfernen lassen möchten, bedeutet das, dass Sie diese Bewertung von der Plattform löschen lassen wollen.
Vertiefendes Fachwissen
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Rezension einfach so gelöscht werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien, die festlegen, welche Art von Inhalten in Rezensionen zulässig sind und welche nicht. Beispielsweise sind Hassreden, obszöne Ausdrücke oder irreführende Informationen nicht erlaubt. Wenn eine Rezension gegen diese Richtlinien verstößt, können Sie einen Antrag auf Entfernung stellen.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen verändert. Laut diesem Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, müssen Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen den Klarnamen des Bewertenden preisgeben. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten und der Verfasser gegen die Google-Richtlinien verstoßen hat. Mehr Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.
Konkrete Praxisbeispiele
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Rezension, die beleidigende Ausdrücke enthält. In diesem Fall verstößt die Rezension gegen die Google-Richtlinien und Sie können einen Antrag auf Entfernung stellen. Gleichzeitig könnte das OLG Hamburg-Klarnamenurteil relevant werden, wenn der Verfasser der Rezension nicht ermittelt werden kann und Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
Ein weiteres Beispiel wäre eine Rezension, die falsche Informationen über Ihr Unternehmen verbreitet. Auch in diesem Fall können Sie einen Antrag auf Entfernung stellen und gegebenenfalls das OLG Hamburg-Klarnamenurteil nutzen, um den Verfasser zu ermitteln.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie sich in Ihrem Google My Business-Konto an und navigieren Sie zu den Rezensionen.
- Suchen Sie die Rezension, die Sie entfernen lassen möchten, und klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü neben der Rezension.
- Klicken Sie auf “Rezension melden”.
- Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Rezension zu melden.
Nachdem Sie die Rezension gemeldet haben, wird Google diese überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Dieser Prozess kann einige Tage dauern. Wenn die Rezension nicht entfernt wird und Sie glauben, dass sie gegen die Google-Richtlinien verstößt, können Sie einen erneuten Antrag stellen oder rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall könnte das OLG Hamburg-Klarnamenurteil relevant werden.
Fazit: Google Rezension entfernen lassen
Negative Google Rezensionen können das Image Ihres Unternehmens schädigen. Es ist daher wichtig zu wissen, wie man eine Google Rezension entfernen lassen kann. Beachten Sie dabei stets die Google-Richtlinien und ziehen Sie gegebenenfalls das OLG Hamburg-Klarnamenurteil zurate. Denken Sie daran, dass der Prozess einige Tage in Anspruch nehmen kann und es möglicherweise mehrere Anläufe benötigt, um eine Rezension entfernen zu lassen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
