Google Bewertungen löschen: Was tun bei ungerechtfertigten Bewertungen?

Google Bewertungen löschen: Was tun bei ungerechtfertigten Bewertungen?

Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte betreiben, grundlegend verändert. Eine der größten Veränderungen ist die Macht der Online-Bewertungen. Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf Ihres Unternehmens haben. Aber was passiert, wenn Sie ungerechtfertigte negative Bewertungen erhalten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, um Google Bewertungen zu löschen.

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Begriffserklärung: Google Bewertungen

Google Bewertungen sind Feedbacks von Kunden oder Nutzern, die ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen oder einem Produkt teilen. Diese Bewertungen werden auf Google My Business angezeigt und können von jedem eingesehen werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung potenzieller Kunden.

Vertiefendes Fachwissen: Ungerechtfertigte Google Bewertungen

Nicht alle Google Bewertungen sind gerechtfertigt. Manchmal kann es vorkommen, dass ein Unternehmen eine negative Bewertung erhält, die auf falschen Informationen beruht oder sogar absichtlich schädigend ist. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man vorgeht, um diese Google Bewertungen zu löschen.

Eine wichtige Grundlage für das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Google Bewertungen ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst. Es wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt eine autoritative Grundlage dar.

Konkrete Praxisbeispiele: Google Bewertungen löschen

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Bewertung, die auf falschen Informationen beruht. Sie möchten diese Bewertung löschen lassen. Wie gehen Sie vor?

Zunächst sollten Sie die Bewertung melden und Google um Überprüfung bitten. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist das oben genannte OLG Hamburg-Klarnamenurteil von großer Bedeutung.

In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Bewertenden preiszugeben. Dies kann Ihnen dabei helfen, gegen ungerechtfertigte Google Bewertungen vorzugehen.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie vor

Wenn Sie eine ungerechtfertigte Google Bewertung löschen möchten, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Melden Sie die Bewertung bei Google und bitten Sie um Überprüfung.
  • Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
  • Ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu, der sich mit dem Thema auskennt. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat beispielsweise das OLG Hamburg-Klarnamenurteil erstritten und ist auf dieses Thema spezialisiert.

Es ist wichtig, dass Sie bei ungerechtfertigten Google Bewertungen nicht untätig bleiben. Denn diese können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf Ihres Unternehmens haben.

Fazit: Google Bewertungen löschen bei ungerechtfertigten Bewertungen

Ungerechtfertigte Google Bewertungen können für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen. Es ist jedoch möglich, gegen solche Bewertungen vorzugehen und sie löschen zu lassen. Dabei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.