Google Bewertungen löschen: So verbessern Sie Ihre Sternebewertung

Google Bewertungen löschen: So verbessern Sie Ihre Sternebewertung

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann, um die Sternebewertung zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google Bewertung ist eine Rezension, die ein Nutzer auf Google über ein Unternehmen abgibt. Diese Bewertung wird öffentlich angezeigt und kann von anderen Nutzern eingesehen werden. Die Sternebewertung ist eine Zusammenfassung aller abgegebenen Bewertungen und wird in Form von Sternen dargestellt.

Vertiefendes Fachwissen

Nicht jede negative Google Bewertung kann gelöscht werden. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Löschung möglich ist. Beispielsweise wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Dazu gehören unter anderem Hassreden, obszöne Inhalte oder irreführende Bewertungen. In solchen Fällen können Sie eine Löschung der Bewertung beantragen.

Außerdem hat das OLG Hamburg in einem Urteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) entschieden, dass Bewertungsportale unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Bewertenden preiszugeben. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, kann auch für Google Bewertungen relevant sein. Hier können Sie mehr über das Urteil erfahren.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine Google Bewertung, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthält. In diesem Fall können Sie bei Google eine Löschung der Bewertung beantragen. Sollte Google Ihrer Anfrage nicht nachkommen, können Sie sich an einen Anwalt wenden und rechtliche Schritte einleiten.

Ein weiteres Beispiel: Ihr Unternehmen erhält eine negative Bewertung von einem Nutzer, der offensichtlich nie Kunde bei Ihnen war. Auch in diesem Fall können Sie eine Löschung der Bewertung beantragen. Sollte Google Ihrer Anfrage nicht nachkommen, könnte das OLG Hamburg-Urteil relevant werden. Denn laut diesem Urteil könnten Sie unter Umständen das Recht haben, den Klarnamen des Bewertenden zu erfahren.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Bewertung löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist dies der Fall, können Sie eine Löschung beantragen. Sollte Google Ihrer Anfrage nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Außerdem sollten Sie immer auf negative Bewertungen reagieren. Zeigen Sie Verständnis und bieten Sie eine Lösung an. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen anderer Kunden in Ihr Unternehmen zu stärken.

Sollten Sie Unterstützung bei der Löschung von Google Bewertungen benötigen, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat beispielsweise bereits erfolgreich das OLG Hamburg-Urteil erstritten und kann Ihnen bei diesem Thema weiterhelfen.

Fazit

Google Bewertungen können einen großen Einfluss auf die Online-Reputation eines Unternehmens haben. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man negative Bewertungen löschen kann. Beachten Sie dabei die Richtlinien von Google und ziehen Sie bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt hinzu.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.