Google Bewertungen löschen: Rechtliche Möglichkeiten im Überblick

Google Bewertungen löschen: Rechtliche Möglichkeiten im Überblick

Es kann vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert werden. Diese können das Image Ihres Unternehmens beeinträchtigen und potenzielle Kunden oder Mitarbeiter abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man rechtlich vorgehen kann, um Google Bewertungen löschen zu lassen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen anhand von konkreten Beispielen, wie Sie vorgehen können.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns den rechtlichen Möglichkeiten widmen, sollten wir einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die Nutzer auf der Plattform Google My Business abgeben können. Diese Bewertungen sind öffentlich einsehbar und können sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Wenn Sie als Arbeitgeber der Meinung sind, dass eine Bewertung ungerechtfertigt oder falsch ist, haben Sie die Möglichkeit, diese löschen zu lassen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google-Bewertungen ist jedoch nicht immer einfach. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Bewertung gelöscht wird. Zum Beispiel muss die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Dazu gehören unter anderem Hassreden, obszöne Inhalte oder persönliche Informationen. Außerdem muss der Antrag auf Löschung begründet sein.

Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass das Löschen von Bewertungen rechtlich gesehen eine Form der Meinungsfreiheitseinschränkung ist. Deshalb muss immer abgewogen werden, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Löschung der Bewertung höher wiegt als das Interesse des Nutzers an der Meinungsäußerung.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die rechtliche Auseinandersetzung um Google-Bewertungen ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Plattform Kununu bei berechtigtem Interesse den Klarnamen des Bewertungsverfassers preisgeben muss. Dieses Urteil hat große Auswirkungen auf die Praxis und bietet Arbeitgebern neue Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist das der Fall, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte die Bewertung jedoch nicht gegen die Richtlinien verstoßen, aber dennoch falsch oder ungerechtfertigt sein, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Verfasser der Bewertung. Oftmals lassen sich Missverständnisse auf diesem Weg klären und die Bewertung kann gegebenenfalls korrigiert oder gelöscht werden.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliches Fachwissen als auch Fingerspitzengefühl erfordert. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Möglichkeiten im Klaren zu sein und diese gegebenenfalls auszuschöpfen. Gleichzeitig sollte jedoch immer das Gespräch mit dem Verfasser der Bewertung gesucht werden.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.