Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie negative Bewertungen vermeiden

Einleitung: Google Bewertungen löschen lassen

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann und wie man negative Bewertungen vermeidet.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf der Plattform Google My Business hinterlassen werden. Sie können von jedem Nutzer eingesehen werden und haben einen direkten Einfluss auf das Ranking in den Suchergebnissen von Google. Das Löschen von Google Bewertungen ist jedoch nicht immer einfach, da Google großen Wert auf die Meinungsfreiheit seiner Nutzer legt.

Vertiefendes Fachwissen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Unternehmen Google Bewertungen löschen lassen möchten. Oftmals handelt es sich um ungerechtfertigte negative Bewertungen oder sogar um Fake-Bewertungen. In solchen Fällen kann das Unternehmen bei Google einen Antrag auf Löschung der betreffenden Bewertung stellen. Allerdings muss das Unternehmen dabei beweisen können, dass die betreffende Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle spielt, wenn es um das Löschen von Google Bewertungen geht. Laut diesem Urteil muss ein Bewertungsportal den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung preisgeben, wenn diese rechtswidrig ist. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst und bietet ihnen eine zusätzliche Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Unternehmen erhielt eine negative Google Bewertung von einem Nutzer, der behauptete, ein ehemaliger Mitarbeiter zu sein. Die Bewertung enthielt jedoch falsche Informationen und schädigte das Image des Unternehmens. Das Unternehmen wandte sich an Google und bat um Löschung der Bewertung. Da die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstieß, wurde sie gelöscht.

In einem anderen Fall erhielt ein Unternehmen eine negative Google Bewertung von einem anonymen Nutzer. Das Unternehmen konnte jedoch nachweisen, dass die Bewertung rechtswidrig war und berief sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Daraufhin musste das Bewertungsportal den Klarnamen des Verfassers preisgeben und die Bewertung wurde gelöscht.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die betreffende Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Ist dies der Fall, können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte die Bewertung rechtswidrig sein, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und das Bewertungsportal zur Preisgabe des Klargenamens des Verfassers auffordern.

Außerdem ist es wichtig, negative Bewertungen zu vermeiden. Dies können Sie erreichen, indem Sie stets einen guten Kundenservice bieten und auf negative Bewertungen professionell reagieren. Zeigen Sie Verständnis für die Beschwerden Ihrer Kunden und versuchen Sie, eine Lösung zu finden. So können Sie nicht nur negative Bewertungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen und negative Bewertungen vermeiden

Das Löschen von Google Bewertungen kann eine Herausforderung sein, ist jedoch unter bestimmten Umständen möglich. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Um negative Bewertungen zu vermeiden, ist es wichtig, stets einen guten Kundenservice zu bieten und auf Beschwerden professionell zu reagieren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.