Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie Ihre Online-Präsenz verbessern
In der heutigen digitalen Welt ist die Online-Präsenz eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Ein wesentlicher Aspekt dieser Präsenz sind Kundenbewertungen auf Plattformen wie Google. Diese Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben und potenzielle Kunden beeinflussen. Doch was passiert, wenn Sie ungerechte oder falsche Bewertungen erhalten? Hier kommt das Thema “Google Bewertungen löschen lassen” ins Spiel.

Begriffserklärung: Google Bewertungen löschen lassen
Unter dem Begriff “Google Bewertungen löschen lassen” versteht man den Prozess, bei dem ein Unternehmen oder eine Einzelperson darum bittet, eine negative oder falsche Bewertung von der Google-Bewertungsplattform zu entfernen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel wenn die Bewertung falsche Informationen enthält, gegen die Richtlinien von Google verstößt oder wenn sie das Ergebnis einer persönlichen Vendetta ist.
Vertiefendes Fachwissen: Rechtliche Aspekte
Das Löschen von Google-Bewertungen ist nicht immer einfach. Es gibt bestimmte rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen erheblichen Einfluss auf die Praxis der Löschung von Google-Bewertungen.
Das Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen wie Google unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen preiszugeben. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie als Unternehmen ungerechte oder falsche Bewertungen erhalten haben und rechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten möchten. Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt einen wichtigen Präzedenzfall in diesem Bereich dar.
Konkrete Praxisbeispiele
Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung von einem Nutzer, der behauptet, ein unzufriedener Kunde zu sein. Sie können jedoch nachweisen, dass dieser Nutzer nie ein Kunde Ihres Unternehmens war. In diesem Fall könnten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und Google auffordern, den Klarnamen des Nutzers preiszugeben.
Ebenso könnte es vorkommen, dass ein Konkurrent unter falschem Namen negative Bewertungen über Ihr Unternehmen veröffentlicht, um Ihre Online-Reputation zu schädigen. Auch in diesem Fall könnten Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und rechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie ungerechte oder falsche Google-Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Verfasser der Bewertung zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie die Bewertung bei Google melden und um Löschung bitten.
Sollte Google Ihre Anfrage ablehnen oder nicht darauf reagieren, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Erfahrung mit dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil und dem Löschen von Google-Bewertungen hat.
Fazit: Verbessern Sie Ihre Online-Präsenz durch das Löschen ungerechter Google-Bewertungen
Das Löschen ungerechter oder falscher Google-Bewertungen kann eine effektive Methode sein, um Ihre Online-Präsenz und Ihr Unternehmensimage zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dass Sie dabei die rechtlichen Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.