Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie eine saubere Online-Präsenz behalten

Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie eine saubere Online-Präsenz behalten

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Sie “Google Bewertungen löschen lassen” können, um eine saubere Online-Präsenz zu behalten.

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Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Meinungsäußerungen von Nutzern über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen, die auf der Plattform Google veröffentlicht werden. Diese Bewertungen können sowohl positiv als auch negativ sein und haben einen direkten Einfluss auf das Image des bewerteten Unternehmens.

Das Löschen von Google Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, unerwünschte oder schädliche Bewertungen von der Plattform zu entfernen. Dies kann entweder durch den Nutzer selbst erfolgen, der die Bewertung abgegeben hat, oder durch das Unternehmen, das die Löschung beantragt hat.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Google Bewertung gelöscht werden kann. Es gibt bestimmte Kriterien und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Löschung zu beantragen. Beispielsweise können Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen, gelöscht werden. Dazu gehören unter anderem Bewertungen, die Hassreden, Gewaltverherrlichung oder persönliche Informationen enthalten.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf Online-Bewertungen geschaffen. Dieses Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen von Nutzern preiszugeben, die falsche oder schädliche Bewertungen abgegeben haben. Dies kann Unternehmen dabei helfen, gegen solche Bewertungen vorzugehen und sie löschen zu lassen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für den erfolgreichen Einsatz des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das mehrere negative Online-Bewertungen erhalten hatte. Diese Bewertungen enthielten falsche Informationen und schadeten dem Ruf des Unternehmens erheblich.

Nachdem das Unternehmen erfolglos versucht hatte, die Bewertungen direkt über das Portal löschen zu lassen, wandte es sich an Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo. Er berief sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil und forderte das Portal auf, die Klarnamen der Nutzer preiszugeben. Nachdem die Identität der Nutzer bekannt war, konnte das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten und die Löschung der falschen Bewertungen erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Ist dies der Fall, können Sie eine Löschung direkt bei Google beantragen.

Sollten die Bewertungen jedoch nicht gegen die Richtlinien verstoßen, aber dennoch falsche Informationen enthalten oder Ihrem Unternehmen schaden, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen und eine saubere Online-Präsenz behalten

Negative Google Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Es ist daher wichtig zu wissen, wie Sie solche Bewertungen löschen lassen können. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet dabei eine wichtige Grundlage, um gegen falsche oder schädliche Bewertungen vorzugehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.