Einleitung: Google Bewertungen löschen lassen und Ihr Image schützen
Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben. Positive Bewertungen können dazu beitragen, das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen, während negative Bewertungen dieses Vertrauen untergraben können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, um die Kontrolle über Ihr Image zu behalten.

Begriffserklärungen: Was sind Google Bewertungen?
Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Nutzer können dabei Sterne vergeben und Kommentare hinterlassen. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden.
Vertiefendes Fachwissen: Wie kann man Google Bewertungen löschen lassen?
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten. Einerseits können Sie sich direkt an Google wenden und die Löschung beantragen. Andererseits haben Sie auch die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen andere rechtliche Bestimmungen verstößt.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)
Ein wichtiger Meilenstein in diesem Zusammenhang ist das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst. Es besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen herauszugeben. Dies kann besonders dann relevant sein, wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.
Konkrete Praxisbeispiele: Google Bewertungen löschen lassen
Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Bewertung, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthält. In diesem Fall können Sie zunächst versuchen, sich direkt an Google zu wenden und die Löschung der Bewertung zu beantragen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie rechtliche Schritte einleiten und beispielsweise eine Unterlassungsklage gegen den Verfasser der Bewertung anstrengen.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil in der Praxis
In der Praxis kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil dabei helfen, die Identität des Verfassers einer falschen Bewertung zu ermitteln. So können Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten und so dazu beitragen, dass die Bewertung gelöscht wird. Hier finden Sie weitere Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil und dessen Anwendung in der Praxis.
Handlungsempfehlungen: So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Image
Um die Kontrolle über Ihr Image zu behalten, sollten Sie regelmäßig Ihre Google Bewertungen im Blick behalten und bei Bedarf entsprechend reagieren. Sollten Sie auf eine negative Bewertung stoßen, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthält, können Sie versuchen, diese löschen zu lassen. Dabei kann Ihnen das OLG Hamburg-Klarnamenurteil als wichtige Grundlage dienen.
Prägnantes Fazit mit Mehrwert: Google Bewertungen löschen lassen und Ihr Image schützen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Google Bewertungen einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben können. Daher ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Dabei kann Ihnen das OLG Hamburg-Klarnamenurteil als wichtige Grundlage dienen. Denken Sie jedoch daran, dass jeder Fall individuell ist und es daher sinnvoll sein kann, sich an einen Experten zu wenden.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
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