Einleitung: Google Bewertungen löschen lassen – Verstehen Sie den Prozess
Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Vertrauen in Ihr Unternehmen untergraben. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. In diesem Artikel werden wir den Prozess detailliert erklären und Ihnen zeigen, wie Sie vorgehen können, um unerwünschte Google Bewertungen zu entfernen.

Begriffserklärungen: Was sind Google Bewertungen?
Google Bewertungen sind Feedbacks, die Nutzer auf Google hinterlassen können, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen oder einem Produkt zu teilen. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht. Sie spielen eine entscheidende Rolle dabei, wie Ihr Unternehmen online wahrgenommen wird.
Vertiefendes Fachwissen: Wie kann man Google Bewertungen löschen lassen?
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Der erste Schritt besteht darin, die betreffende Bewertung zu melden. Hierfür müssen Sie sich in Ihr Google My Business-Konto einloggen und die entsprechende Option auswählen. Anschließend prüft Google Ihre Meldung und entscheidet, ob die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt und gelöscht werden sollte.
Wenn Google die Bewertung nicht löscht, können Sie den Verfasser der Bewertung kontaktieren und ihn bitten, die Bewertung zu entfernen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Löschung der Bewertung zu erreichen.
Konkrete Praxisbeispiele: Wie wirkt sich das OLG Hamburg-Klarnamenurteil auf Google Bewertungen aus?
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf Online-Bewertungen geschaffen. Das Urteil besagt, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung herausgeben müssen. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf Google Bewertungen haben.
Zum Beispiel könnte es in Zukunft einfacher sein, gegen anonyme negative Google Bewertungen vorzugehen. Wenn Sie eine negative Google Bewertung erhalten und der Verfasser sich weigert, diese zu entfernen, könnten Sie möglicherweise gerichtlich gegen ihn vorgehen und seine Identität ermitteln lassen.
Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen anonyme negative Online-Bewertungen dar. Weitere Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.
Handlungsempfehlungen: Wie können Sie Google Bewertungen löschen lassen?
Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, die Bewertung zu melden und den Verfasser um eine Entfernung zu bitten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, könnten Sie einen Anwalt einschalten. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Löschung der Bewertung zu erreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Löschen von Google Bewertungen nicht immer möglich ist. In einigen Fällen könnte es sinnvoller sein, auf die Bewertung zu reagieren und Ihre Sicht der Dinge darzulegen. So können Sie potenzielle Kunden davon überzeugen, dass die negative Bewertung nicht die ganze Geschichte erzählt.
Fazit: Google Bewertungen löschen lassen – ein wichtiger Schritt für Ihr Online-Reputationsmanagement
Negative Google Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. Mit dem richtigen Vorgehen und gegebenenfalls der Unterstützung eines Anwalts können Sie unerwünschte Google Bewertungen entfernen und so das Online-Image Ihres Unternehmens schützen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
