Google Bewertungen löschen lassen: So verbessern Sie Ihr Online-Profil

Google Bewertungen löschen lassen: So verbessern Sie Ihr Online-Profil

Die Online-Reputation Ihres Unternehmens ist heutzutage wichtiger denn je. Negative Google-Bewertungen können Ihren guten Ruf schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, um Ihr Online-Profil zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Rezension, die ein Nutzer auf der Plattform Google My Business hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben.

Das Löschen von Google-Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, diese Bewertungen von der Plattform entfernen zu lassen. Dies kann entweder durch den Nutzer selbst geschehen, der die Bewertung abgegeben hat, oder durch Google, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Vertiefendes Fachwissen

Nicht jede negative Google-Bewertung kann gelöscht werden. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Zum Beispiel, wenn die Bewertung offensichtlich falsch ist oder gegen die Google-Richtlinien verstößt. In solchen Fällen können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Löschen von Google-Bewertungen nicht immer einfach ist. Google prüft jeden Antrag sorgfältig und trifft dann eine Entscheidung. Es kann daher einige Zeit dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst. Es besagt, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben müssen. Dies hat auch Auswirkungen auf Google-Bewertungen, da es den Arbeitgebern ermöglicht, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung von einem Nutzer, der behauptet, ein ehemaliger Mitarbeiter zu sein. Die Bewertung enthält jedoch falsche Informationen und schadet dem Ruf Ihres Unternehmens. In diesem Fall können Sie Google bitten, die Bewertung zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Sie können sich dabei auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen. Dieses Urteil gibt Ihnen das Recht, den Klarnamen des Bewertenden zu erfahren und gegen die Bewertung vorzugehen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie in Ihrem Antrag an Google alle relevanten Informationen bereitstellen und klar darlegen, warum die Bewertung gelöscht werden sollte.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, den Nutzer direkt zu kontaktieren. Bitten Sie ihn, die Bewertung zu überdenken oder zu entfernen. Wenn dies nicht möglich ist oder der Nutzer nicht reagiert, können Sie einen Antrag bei Google stellen.

Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem Antrag alle relevanten Informationen bereitstellen und klar darlegen, warum die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Berufen Sie sich dabei auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), wenn dies relevant ist.

Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Fall effektiv darzulegen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Löschung der Bewertung zu erhöhen.

Fazit

Google Bewertungen löschen zu lassen kann eine Herausforderung sein, aber es ist nicht unmöglich. Mit dem richtigen Vorgehen und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie Ihr Online-Profil verbessern und den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst und gibt Ihnen das Recht, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihr Online-Profil zu verbessern und Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen zu schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.