Google Bewertungen löschen lassen: So behalten Sie die Kontrolle über Ihr SEO

Google Bewertungen löschen lassen: So behalten Sie die Kontrolle über Ihr SEO

Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Ranking Ihrer Website in den Suchergebnissen beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, um die Kontrolle über Ihr SEO zu behalten.

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Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google Bewertungen befassen, ist es wichtig, einige grundlegende Begriffe zu klären. SEO steht für Search Engine Optimization und bezieht sich auf die Praktiken, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen zu verbessern. Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Diese Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das SEO haben, da sie das Ranking einer Website in den Suchergebnissen beeinflussen können.

Vertiefendes Fachwissen

Negative Google Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und Ihre SEO-Bemühungen untergraben. Es ist jedoch möglich, diese Bewertungen löschen zu lassen. Dies kann jedoch kompliziert sein und erfordert ein gewisses Maß an Fachwissen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Bewertung löschen zu lassen. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen maßgeblich beeinflusst.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das mit einer Reihe von negativen Google Bewertungen konfrontiert war. Das Unternehmen wandte sich an SterneAdvo und bat um Hilfe beim Löschen der Bewertungen. Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte SterneAdvo erfolgreich argumentieren, dass die Bewertungen gelöscht werden sollten, da sie das Unternehmen in einem ungerechten Licht darstellten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder sollte der Verfasser nicht kooperieren, können Sie Google bitten, die Bewertung zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Sollte dies ebenfalls nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen.

Fazit

Negative Google Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und Ihre SEO-Bemühungen untergraben. Es ist jedoch möglich, diese Bewertungen löschen zu lassen. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.