Google Bewertungen löschen lassen: Eine Notwendigkeit im digitalen Zeitalter

Google Bewertungen löschen lassen: Eine Notwendigkeit im digitalen Zeitalter

Im digitalen Zeitalter ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Online-Reputation zu pflegen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Management von Kundenbewertungen auf Plattformen wie Google. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher kann es notwendig sein, Google Bewertungen löschen zu lassen. Dieser Artikel erklärt, wie Sie vorgehen können und warum dies besonders im Licht des OLG Hamburg-Klarnamenurteils vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) relevant ist.

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Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google Bewertungen beschäftigen, sollten wir einige Begriffe klären. Eine Google Bewertung ist eine Kundenbewertung, die auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Sie kann sowohl positive als auch negative Aspekte des Kundenerlebnisses widerspiegeln.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist ein wegweisendes Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. Es besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Klarnamen von Bewertungsverfassern preiszugeben. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten von Unternehmen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen.

Vertiefendes Fachwissen

Google Bewertungen löschen zu lassen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien, wann eine Bewertung gelöscht wird und wann nicht. In der Regel werden nur Bewertungen entfernt, die gegen die Nutzungsbedingungen von Google verstoßen. Dazu gehören unter anderem Hassreden, Obszönitäten oder persönliche Angriffe.

Jedoch kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hier eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie nachweisen können, dass eine negative Bewertung falsch oder diffamierend ist und der Verfasser sich hinter einem Pseudonym versteckt, haben Sie nun die Möglichkeit, die Herausgabe des Klarnamens zu fordern. Dies kann Ihnen helfen, rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten und so die Löschung der Bewertung zu erreichen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils könnte ein Restaurantbesitzer sein, der eine Reihe von negativen Google Bewertungen erhält. Die Bewertungen enthalten falsche Behauptungen über die Qualität des Essens und den Service im Restaurant. Der Besitzer vermutet, dass ein Konkurrent hinter den Bewertungen steckt.

Nach dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil kann der Restaurantbesitzer nun rechtliche Schritte einleiten und die Herausgabe der Klarnamen der Bewertungsverfasser fordern. Wenn sich herausstellt, dass tatsächlich ein Konkurrent hinter den Bewertungen steckt, kann der Besitzer die Löschung der Bewertungen erreichen und möglicherweise sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Kunden zu klären. Oft können Missverständnisse auf diese Weise ausgeräumt werden.

Sollte dies nicht möglich sein und Sie vermuten, dass die Bewertung falsch oder diffamierend ist, können Sie einen Antrag auf Löschung bei Google stellen. Sollte Google Ihren Antrag ablehnen, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und rechtliche Schritte einleiten.

Es ist ratsam, in solchen Fällen einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und kann Sie kompetent beraten.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen im digitalen Zeitalter

Das Management von Google Bewertungen ist eine wichtige Aufgabe für Unternehmen im digitalen Zeitalter. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher kann es notwendig sein, Google Bewertungen löschen zu lassen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Es ist jedoch ratsam, in solchen Fällen einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt