Google Bewertungen löschen lassen: Ein wesentlicher Bestandteil Ihres SEO-Plans

Google Bewertungen löschen lassen: Ein wesentlicher Bestandteil Ihres SEO-Plans

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google-Bewertungen beeinflusst werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Dies ist nicht nur für Ihr Image entscheidend, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil Ihres SEO-Plans. Schließlich beeinflussen diese Bewertungen auch das Ranking Ihrer Website in den Suchergebnissen.

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Begriffserklärungen

Bevor wir tiefer in das Thema “Google Bewertungen löschen lassen” einsteigen, sollten wir einige Begriffe klären. Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf der Plattform Google My Business hinterlassen werden. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem Internetnutzer eingesehen werden. Sie beeinflussen die Sichtbarkeit und das Ranking Ihres Unternehmens in den Google-Suchergebnissen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google-Bewertungen ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Google bereit ist, Bewertungen zu entfernen. Zum Beispiel, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt oder wenn sie offensichtlich falsch oder irreführend ist.

Ebenso wichtig zu wissen ist, dass das Löschen von Google-Bewertungen auch rechtliche Aspekte hat. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel, welches von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen maßgeblich beeinflusst.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Google-Bewertung erhalten hatte. Das Unternehmen vermutete, dass die Bewertung von einem Konkurrenten stammte und nicht von einem echten Kunden. Dank des Urteils konnte das Unternehmen den Verfasser der Bewertung ermitteln und die Löschung der Bewertung bei Google beantragen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Unternehmen, das eine Reihe von negativen Bewertungen erhielt, die alle ähnliche Formulierungen verwendeten. Das Unternehmen vermutete, dass es sich um eine koordinierte Aktion handelte und konnte dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils die Identität der Verfasser ermitteln und die Löschung der Bewertungen beantragen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie die Löschung direkt bei Google beantragen.

Wenn die Bewertung nicht offensichtlich gegen die Richtlinien verstößt, aber Sie den Verdacht haben, dass sie falsch oder irreführend ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Hier kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Verfasser der Bewertung zu ermitteln und die notwendigen Schritte zur Löschung der Bewertung einzuleiten.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein komplexer Prozess sein, der sowohl technisches Wissen als auch rechtliches Fachwissen erfordert. Es ist jedoch ein wichtiger Bestandteil Ihres SEO-Plans und kann einen großen Einfluss auf die Online-Reputation Ihres Unternehmens haben.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen maßgeblich beeinflusst und bietet neue Möglichkeiten, gegen falsche oder irreführende Bewertungen vorzugehen. Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.