Google Bewertungen löschen lassen: Ein unverzichtbarer Schritt in der Online-Welt

Google Bewertungen löschen lassen: Ein unverzichtbarer Schritt in der Online-Welt

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. Dieser Artikel wird Ihnen dabei helfen, dieses Thema besser zu verstehen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Sie können von jedem verfasst werden, der ein Google-Konto besitzt und das betreffende Unternehmen bewerten möchte. Die Bewertung besteht aus einer Sternebewertung und einem optionalen Textkommentar.

Das Löschen von Google Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine bereits veröffentlichte Bewertung entfernt wird. Dies kann entweder vom Verfasser der Bewertung selbst oder vom betroffenen Unternehmen initiiert werden.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu wissen, dass Google bestimmte Richtlinien für die Veröffentlichung von Bewertungen hat. Bewertungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können gemeldet und anschließend von Google gelöscht werden. Dazu gehören zum Beispiel Bewertungen, die Hassreden, obszöne Ausdrücke oder persönliche Informationen enthalten.

Jedoch ist es nicht immer einfach, eine Google Bewertung löschen zu lassen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel. Dieses Urteil hat einen bedeutenden Einfluss auf die Praxis der Online-Bewertungen und deren Löschung.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das von einer Reihe negativer Google Bewertungen betroffen war. Die Bewertungen enthielten falsche Informationen und schädigten das Image des Unternehmens erheblich.

Nachdem das Unternehmen erfolglos versucht hatte, die Bewertungen über Google löschen zu lassen, wandte es sich an Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo. Mit seiner Hilfe konnte das Unternehmen schließlich erreichen, dass die Bewertungen gelöscht wurden.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, über das Thema “Google Bewertungen löschen lassen” Bescheid zu wissen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Unternehmen von negativen Google Bewertungen betroffen sind, sollten Sie zunächst versuchen, diese über Google melden zu lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Es ist empfehlenswert, sich dabei an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat beispielsweise umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und kann Sie kompetent beraten und unterstützen.

Fazit

Das Löschen von Google Bewertungen ist ein wichtiger Aspekt im Online-Reputationsmanagement. Es ist jedoch nicht immer einfach, dieses Ziel zu erreichen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet hierbei eine wichtige Grundlage. Es zeigt, dass Unternehmen durchaus Möglichkeiten haben, gegen unfaire oder falsche Bewertungen vorzugehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.