Google Bewertungen löschen lassen: Ein Leitfaden für Unternehmen
Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf Ihres Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image Ihres Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige wichtige Begriffe klären. Eine Google Bewertung ist eine Rezension, die ein Nutzer auf Google über Ihr Unternehmen hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden. Negative Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken.
Vertiefendes Fachwissen
Um Google Bewertungen löschen zu lassen, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen. Zunächst sollten Sie die betreffende Bewertung melden und Google um eine Überprüfung bitten. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Bewertungslöschung.
Das Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen wie Google verpflichtet sind, die Klarnamen von Nutzern herauszugeben, wenn eine Bewertung als rechtswidrig eingestuft wird. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmen die Möglichkeit haben, gegen den Verfasser einer negativen Bewertung vorzugehen und diese löschen zu lassen. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat dieses Präzedenzurteil persönlich erstritten und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils in der Praxis ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Google Bewertung erhalten hatte. Das Unternehmen wandte sich an Google und bat um eine Überprüfung der Bewertung. Als dies nicht zum gewünschten Ergebnis führte, entschied sich das Unternehmen, rechtliche Schritte einzuleiten und wandte sich an Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo.
Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte das Unternehmen schließlich erreichen, dass Google den Klarnamen des Nutzers herausgeben musste. Anschließend konnte die negative Bewertung gelöscht werden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil die Praxis der Bewertungslöschung beeinflusst hat und welche Möglichkeiten es Unternehmen bietet.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie als Unternehmen mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, diese über Google melden und löschen zu lassen. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Erfahrung mit dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat.
Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat dieses Präzedenzurteil persönlich erstritten und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Er kann Sie beraten und unterstützen, wenn es darum geht, Google Bewertungen löschen zu lassen.
Fazit
Negative Google Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, gegen den Verfasser einer negativen Bewertung vorzugehen und diese löschen zu lassen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
