Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihre SEO-Strategie

Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihre SEO-Strategie

Online-Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle in der heutigen digitalen Welt. Sie können das Image eines Unternehmens stark beeinflussen und haben einen erheblichen Einfluss auf die SEO-Strategie. Besonders bei Google Bewertungen löschen zu lassen, kann sich als Herausforderung erweisen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welchen Einfluss dies auf Ihre SEO-Strategie hat.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir tiefer in das Thema “Google Bewertungen löschen lassen” eintauchen, ist es wichtig, einige grundlegende Begriffe zu verstehen. Eine Google-Bewertung ist eine Kundenbewertung, die auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Diese Bewertungen sind für alle sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.

Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) bezieht sich auf die Praktiken und Strategien, die dazu dienen, die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen von Suchmaschinen zu verbessern. Negative Google-Bewertungen können das Ranking einer Website in den Suchergebnissen beeinträchtigen.

Vertiefendes Fachwissen

Negative Google-Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig, Google Bewertungen löschen zu lassen, die falsch oder irreführend sind. Allerdings ist dieser Prozess nicht immer einfach und erfordert oft juristische Unterstützung.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch einen Präzedenzfall geschaffen, der es Unternehmen erleichtert, gegen falsche oder irreführende Bewertungen vorzugehen. Laut diesem Urteil müssen Bewertungsplattformen den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung preisgeben, wenn diese als falsch oder irreführend eingestuft wird.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine Reihe von negativen Google-Bewertungen erhielt. Das Unternehmen beauftragte einen Anwalt, um Google Bewertungen löschen zu lassen. Aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte der Anwalt erfolgreich gegen die falschen Bewertungen vorgehen und die Löschung erreichen.

Ebenso kann das Urteil dazu beitragen, dass Unternehmen ihre SEO-Strategie verbessern können. Durch das Löschen falscher Google-Bewertungen kann das Ranking in den Suchergebnissen verbessert werden, was zu mehr Sichtbarkeit und potenziell mehr Kunden führt.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit falschen Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren. Oft können Missverständnisse auf diese Weise geklärt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie einen Antrag auf Löschung der Bewertung bei Google stellen.

Sollte Google Ihren Antrag ablehnen oder nicht darauf reagieren, können Sie juristische Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Löschung der falschen Bewertungen zu erreichen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Google Bewertungen löschen zu lassen ist ein wichtiger Schritt, um das Image Ihres Unternehmens zu schützen und Ihre SEO-Strategie zu verbessern. Obwohl dieser Prozess herausfordernd sein kann, bietet das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wertvolle rechtliche Grundlage für Unternehmen, die gegen falsche Bewertungen vorgehen möchten. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Online-Reputation schützen und Ihr Ranking in den Suchergebnissen verbessern.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.