Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihr Branding

Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihr Branding

Die Online-Reputation eines Unternehmens ist heutzutage von entscheidender Bedeutung. Negative Google-Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann und welchen Einfluss dies auf Ihr Branding hat. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über dieses Thema und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Praxis für Arbeitgeber beeinflusst.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Kundenbewertung, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht wird. Diese Bewertungen sind für alle sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.

Das Löschen einer Google-Bewertung bedeutet, dass diese Bewertung von der Plattform entfernt wird und somit nicht mehr sichtbar ist. Dies kann entweder durch den Verfasser der Bewertung selbst oder durch den Betreiber der Plattform erfolgen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google-Bewertungen ist ein komplexes Thema, das juristisches Fachwissen erfordert. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst.

Das Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sind, die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen preiszugeben. Dies ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und diese gegebenenfalls löschen zu lassen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für den Einfluss des OLG Hamburg-Klarnamenurteils auf die Praxis ist der Fall eines Unternehmens, das mehrere negative Google-Bewertungen erhalten hatte. Das Unternehmen vermutete, dass diese Bewertungen von einem Konkurrenten stammten und beauftragte Rechtsanwalt Jan Meyer, gegen diese vorzugehen.

Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte Jan Meyer erreichen, dass Google die Klarnamen der Verfasser der Bewertungen preisgeben musste. Anschließend konnte das Unternehmen rechtliche Schritte gegen die Verfasser einleiten und die Löschung der Bewertungen erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Unternehmen mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese Bewertungen gerechtfertigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie versuchen, die Bewertungen löschen zu lassen.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Löschen von Google-Bewertungen nicht immer einfach ist und juristisches Fachwissen erfordert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Experten wie Rechtsanwalt Jan Meyer zu konsultieren.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google-Bewertungen kann einen erheblichen Einfluss auf das Branding eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und Kunden abschrecken. Durch das OLG Hamburg-Klarnamenurteil haben Unternehmen nun die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.