Google Bewertungen löschen: Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Einleitung: Google Bewertungen löschen – ein komplexes Thema

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können das Image schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man unerwünschte oder ungerechtfertigte Google Bewertungen löschen kann. Jedoch gibt es dabei einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche das sind und wie Sie diese vermeiden können.

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Begriffserklärungen: Was sind Google Bewertungen?

Google Bewertungen sind Feedbacks von Nutzern, die ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen teilen. Sie erscheinen in der Google-Suche und auf Google Maps neben den Unternehmensinformationen. Jeder Nutzer kann eine Bewertung abgeben und dabei Sterne vergeben sowie einen Kommentar hinterlassen.

Fachwissen: Wie kann man Google Bewertungen löschen?

Grundsätzlich ist es möglich, Google Bewertungen zu löschen. Allerdings ist dies nicht immer einfach und erfordert oft juristische Schritte. Besonders problematisch wird es, wenn die Bewertung anonym abgegeben wurde. Hier greift das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), welches von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde. Laut diesem Urteil muss der Betreiber einer Bewertungsplattform den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung preisgeben, wenn diese rechtswidrig ist. Dies gilt auch für Google Bewertungen.

Praxisbeispiele: Häufige Fehler beim Löschen von Google Bewertungen

Ein häufiger Fehler beim Versuch, Google Bewertungen zu löschen, ist die Annahme, dass jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Nur wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist, besteht die Möglichkeit zur Löschung. Ein weiterer Fehler ist es, auf eine negative Bewertung nicht zu reagieren. Eine professionelle und sachliche Antwort kann dazu beitragen, den Schaden zu begrenzen und zeigt anderen Nutzern, dass Sie das Feedback ernst nehmen.

Handlungsempfehlungen: Wie Sie Fehler beim Löschen von Google Bewertungen vermeiden

Um Fehler beim Löschen von Google Bewertungen zu vermeiden, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Bei rechtswidrigen Bewertungen können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen und die Herausgabe des Klarnamens des Verfassers verlangen. Außerdem sollten Sie immer auf negative Bewertungen reagieren und dabei professionell und sachlich bleiben.

Fazit: Google Bewertungen löschen – mit Bedacht und Know-how

Das Löschen von Google Bewertungen ist ein komplexes Thema, bei dem einige Fehler vermieden werden sollten. Mit dem nötigen Fachwissen und einer professionellen Herangehensweise können Sie jedoch Ihre Online-Reputation schützen und ungerechtfertigte negative Bewertungen erfolgreich bekämpfen. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle spielen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.