Google Bewertungen löschen: Häufig gestellte Fragen beantwortet

Google Bewertungen löschen: Häufig gestellte Fragen beantwortet

Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image und die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und den Ruf eines Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind. In diesem Artikel beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema “Google Bewertungen löschen” und geben Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand.

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Begriffserklärungen

Zunächst ist es wichtig, einige grundlegende Begriffe zu klären, die im Zusammenhang mit dem Löschen von Google Bewertungen stehen. Eine Google Bewertung ist eine öffentliche Beurteilung eines Unternehmens oder einer Dienstleistung, die von Nutzern auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Diese Bewertungen sind für jeden sichtbar und können sowohl positiv als auch negativ ausfallen.

Das Löschen von Google Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine bereits veröffentlichte Bewertung entfernt wird. Dies kann entweder durch den Nutzer selbst geschehen, der die Bewertung verfasst hat, oder durch Google, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google Bewertungen ist nicht immer einfach und erfordert ein gewisses Maß an Fachwissen. Es ist wichtig zu wissen, dass Google Bewertungen nicht ohne Weiteres löscht. Nur wenn eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt, kann sie entfernt werden. Dazu zählen zum Beispiel Bewertungen, die Hassreden, sexuell explizite Inhalte oder persönliche Informationen enthalten.

Jedoch gibt es auch Fälle, in denen das Löschen von Google Bewertungen rechtlich durchgesetzt werden kann. Ein wegweisendes Urteil in diesem Zusammenhang ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen großen Einfluss auf die Praxis des Löschens von Google Bewertungen und wird im nächsten Abschnitt genauer erläutert.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein konkretes Praxisbeispiel für das Löschen von Google Bewertungen bietet das bereits erwähnte OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall ging es um eine negative Bewertung auf der Plattform Kununu, die der betroffene Arbeitgeber löschen lassen wollte.

Das Gericht entschied, dass Kununu den Klarnamen des Verfassers der Bewertung offenlegen muss, wenn die Bewertung unwahr ist und den Arbeitgeber in seinen Rechten verletzt. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis des Löschens von Google Bewertungen, da es Arbeitgebern einen rechtlichen Hebel bietet, um gegen unwahre negative Bewertungen vorzugehen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen.

Falls die Bewertung nicht gegen die Richtlinien verstößt, aber unwahr ist und Ihr Unternehmen schädigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil als Präzedenzfall dienen. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen auf Reputationsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Fazit

Das Löschen von Google Bewertungen ist ein komplexes Thema, das sowohl technisches Verständnis als auch juristisches Fachwissen erfordert. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat jedoch neue Möglichkeiten eröffnet, um gegen unwahre negative Bewertungen vorzugehen. Es ist wichtig, sich bei solchen Themen professionelle Unterstützung zu holen, um den besten Weg für Ihr Unternehmen zu finden.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.