Google Bewertungen löschen: Fallstudien erfolgreicher Löschungen

Google Bewertungen löschen: Fallstudien erfolgreicher Löschungen

Im Zeitalter des Internets sind Online-Bewertungen zu einem wichtigen Faktor für den Erfolg eines Unternehmens geworden. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann. In diesem Artikel werden wir uns mit einigen Fallstudien erfolgreicher Löschungen von Google Bewertungen befassen und dabei stets einen Bezug zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) herstellen.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns den Fallstudien zuwenden, ist es wichtig, einige Begriffe zu klären. Eine Google Bewertung ist eine Rezension, die ein Nutzer auf der Plattform Google hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Das Löschen einer Google Bewertung bedeutet, diese von der Plattform zu entfernen.

Vertiefendes Fachwissen

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Unternehmen eine Google Bewertung löschen möchte. Häufig handelt es sich dabei um negative oder falsche Bewertungen. Jedoch ist das Löschen von Google Bewertungen nicht immer einfach und erfordert oft juristische Unterstützung. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, stellt eine wichtige Grundlage dar und hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst.

Konkrete Praxisbeispiele

Im Folgenden werden wir uns einige Fallstudien erfolgreicher Löschungen von Google Bewertungen ansehen und dabei stets den Bezug zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil herstellen.

Fallstudie 1

Ein Unternehmen erhielt eine negative Google Bewertung von einem anonymen Nutzer. Das Unternehmen beauftragte SterneAdvo, um die Bewertung zu löschen. Auf Grundlage des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte SterneAdvo erfolgreich die Löschung der Bewertung erreichen.

Fallstudie 2

In einem weiteren Fall erhielt ein Unternehmen mehrere negative Google Bewertungen von einem Nutzer, der unter verschiedenen Namen agierte. Auch hier konnte SterneAdvo auf Basis des OLG Hamburg-Klarnamenurteils erfolgreich die Löschung der Bewertungen erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Ihr Unternehmen mit negativen Google Bewertungen konfrontiert ist, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie juristische Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anwalt wie Jan Meyer von SterneAdvo zu konsultieren, der Erfahrung mit solchen Fällen hat.

Fazit

Negative Google Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man diese löschen kann. Die vorgestellten Fallstudien zeigen, dass es möglich ist, Google Bewertungen erfolgreich zu löschen. Dabei spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine entscheidende Rolle. Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.