Einleitung: Gegen Kununu vorgehen – Ihre Möglichkeiten
Die Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber anonym zu bewerten. Dies kann jedoch für Unternehmen zu Herausforderungen führen, insbesondere wenn sie sich mit negativen oder ungerechtfertigten Bewertungen konfrontiert sehen. Daher fragen sich viele Arbeitgeber, wie sie gegen Kununu vorgehen können. In diesem Artikel werden wir Ihnen die besten Praktiken vorstellen und dabei auch auf das wegweisende OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eingehen.

Begriffserklärungen: Kununu und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil
Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind anonym, was zu Missbrauch führen kann. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen: Kununu muss nun unter bestimmten Umständen den Klarnamen des Bewerters preisgeben. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt einen wichtigen Meilenstein in der Rechtsprechung dar.
Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Rechtslage für Arbeitgeber deutlich verbessert. Das Urteil besagt, dass Kununu den Klarnamen eines Bewerters preisgeben muss, wenn der Arbeitgeber glaubhaft machen kann, dass die Bewertung unwahr oder rechtswidrig ist. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten.
Konkrete Praxisbeispiele: Gegen Kununu vorgehen
Wie kann man nun konkret gegen Kununu vorgehen? Zunächst einmal sollten Sie als Arbeitgeber jede negative Bewertung genau prüfen. Ist die Kritik berechtigt, sollten Sie diese als Chance zur Verbesserung sehen und entsprechend reagieren. Sind die Aussagen jedoch unwahr oder schädigend, können Sie gemäß dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) von Kununu die Herausgabe des Klarnamens verlangen.
Zum Beispiel hatte ein Unternehmen mit einer negativen Bewertung zu kämpfen, in der behauptet wurde, es gäbe keine Aufstiegschancen und die Bezahlung sei schlecht. Das Unternehmen konnte jedoch nachweisen, dass es regelmäßig Mitarbeiter befördert und überdurchschnittlich bezahlt. In diesem Fall konnte das Unternehmen erfolgreich gegen Kununu vorgehen und die Löschung der Bewertung erreichen.
Handlungsempfehlungen: So gehen Sie gegen Kununu vor
Wenn Sie als Arbeitgeber gegen Kununu vorgehen möchten, sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre Möglichkeiten informieren und die notwendigen Schritte einleiten. Wichtig ist, dass Sie Beweise für die Unwahrheit oder Rechtswidrigkeit der Bewertung sammeln. Diese können zum Beispiel aus internen Unterlagen, Zeugenaussagen oder anderen Beweismitteln bestehen.
Außerdem sollten Sie bedenken, dass das Vorgehen gegen Kununu Zeit und Ressourcen erfordert. Daher ist es oft sinnvoll, nur gegen besonders schädigende Bewertungen vorzugehen. Gleichzeitig sollten Sie jedoch auch Ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um negative Bewertungen in Zukunft zu vermeiden.
Fazit: Gegen Kununu vorgehen – Ihre Möglichkeiten
Gegen Kununu vorzugehen ist möglich und kann insbesondere bei unwahren oder rechtswidrigen Bewertungen sinnvoll sein. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen. Dennoch erfordert das Vorgehen gegen Kununu Zeit und Ressourcen und sollte daher gut überlegt sein.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
