Gegen Kununu Bewertungen Vorgehen: So Fördern Sie Positive Bewertungen

Gegen Kununu Bewertungen vorgehen: So fördern Sie positive Bewertungen

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Dies kann für Unternehmen sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Bewerber abschrecken. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie man gegen Kununu Bewertungen vorgehen kann und wie man positive Bewertungen fördert.

gegen kununu bewertungen vorgehen

Begriffserklärungen

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind anonym und können von jedem eingesehen werden. Ein Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, auf die Bewertungen zu reagieren und so seine Sicht der Dinge darzustellen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch die Rechte der Arbeitgeber gestärkt. Laut diesem Urteil muss Kununu auf Anfrage den Klarnamen des Bewertenden nennen oder die Bewertung löschen.

Vertiefendes Fachwissen

Um gegen Kununu Bewertungen vorgehen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat hierbei eine wichtige Rolle gespielt. Es wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und gibt Arbeitgebern mehr Möglichkeiten, gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Das Urteil besagt, dass Kununu auf Anfrage den Klarnamen des Bewertenden nennen muss. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, gegen falsche Behauptungen vorzugehen und seine Rechte zu wahren. Sollte Kununu den Klarnamen nicht nennen können oder wollen, muss die Bewertung gelöscht werden.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Unternehmen erhält eine negative Bewertung auf Kununu. Der Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass die Kritikpunkte nicht zutreffen und möchte gegen die Bewertung vorgehen. Er wendet sich an Kununu mit der Bitte um Nennung des Klarname des Bewertenden.

Kununu weigert sich jedoch, den Klarnamen zu nennen. Der Arbeitgeber kann nun auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) verweisen und die Löschung der Bewertung verlangen.

In einem anderen Fall erhält ein Unternehmen eine positive Bewertung auf Kununu. Der Arbeitgeber freut sich über das positive Feedback und möchte weitere positive Bewertungen fördern. Er entscheidet sich dafür, auf die Bewertung zu reagieren und dem Mitarbeiter für das Feedback zu danken. Dies zeigt anderen Mitarbeitern, dass das Unternehmen offen für Feedback ist und dieses schätzt.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie gegen Kununu Bewertungen vorgehen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Bewertenden in Kontakt zu treten. Sollte dies nicht möglich sein oder sollte der Bewertende nicht auf Ihre Kontaktaufnahme reagieren, können Sie Kununu um Nennung des Klarname bitten.

Sollte Kununu sich weigern, den Klarnamen zu nennen, können Sie auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) verweisen und die Löschung der Bewertung verlangen.

Um positive Bewertungen zu fördern, sollten Sie offen für Feedback sein und dieses wertschätzen. Reagieren Sie auf positive Bewertungen und bedanken Sie sich für das Feedback. Dies zeigt Ihren Mitarbeitern, dass Sie ihre Meinung schätzen und fördert eine positive Unternehmenskultur.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Vorgehen gegen Kununu Bewertungen kann für Unternehmen eine Herausforderung sein. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch die Rechte der Arbeitgeber gestärkt und gibt ihnen mehr Möglichkeiten, gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Positive Bewertungen können durch eine offene Feedbackkultur und Wertschätzung der Mitarbeitermeinung gefördert werden. Es ist wichtig, auf Feedback zu reagieren und dieses zu schätzen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.