Google Bewertungen löschen: Ein umfassender Überblick für Einsteiger

Einleitung: Google Bewertungen löschen – Ein umfassender Überblick für Einsteiger

Google Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle in der Online-Reputation eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema “Google Bewertungen löschen”.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir tiefer in das Thema “Google Bewertungen löschen” einsteigen, sollten wir zunächst einige wichtige Begriffe klären. Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Sie geben anderen Nutzern einen Eindruck von der Qualität und Zuverlässigkeit eines Unternehmens. Das Löschen von Google Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, diese Bewertungen zu entfernen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google Bewertungen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien zum Schutz der Meinungsfreiheit und erlaubt nur in bestimmten Fällen das Löschen von Bewertungen. Zum Beispiel, wenn die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen von Google verstößt oder wenn sie falsche Informationen enthält. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf das Löschen von Bewertungen beeinflusst. Nach diesem Urteil müssen Bewertungsplattformen bei berechtigten Anfragen die Klarnamen der Verfasser von Bewertungen herausgeben. Dies erleichtert es Unternehmen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein konkretes Beispiel ist das eines mittelständischen Unternehmens, das eine Reihe von ungerechtfertigten negativen Bewertungen erhalten hatte. Nach dem präzisen juristischen Vorgehen konnte das Unternehmen nachweisen, dass die Verfasser nie Kunden be dem Unternehmen waren. Die Bewertungen wurden anschließend gelöscht.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen von Google verstößt oder falsche Informationen enthält. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und die Herausgabe der Klarnamen der Verfasser anfordern. Mit diesen Informationen können Sie dann rechtliche Schritte einleiten, um die Bewertungen löschen zu lassen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Bewertungen ist ein wichtiger Aspekt im Reputation Management eines Unternehmens. Durch das OLG Hamburg-Klarnamenurteil haben Unternehmen nun mehr Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Es ist jedoch wichtig, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um den Prozess erfolgreich zu durchlaufen.

 

 

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.