Google Bewertungen löschen: Wie man mit negativen Feedbacks umgeht

Google Bewertungen löschen: Wie man mit negativen Feedbacks umgeht

In der heutigen digitalen Welt spielen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man mit solchen Situationen umgeht und wie man Google Bewertungen löschen kann.

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Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Feedbacks, die Kunden oder Nutzer auf Google über ein Unternehmen oder einen Service abgeben können. Sie sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen und dessen Geschäftserfolg mindern. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann.

Vertiefendes Fachwissen

Negative Google Bewertungen zu löschen ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Google die Löschung einer Bewertung erlaubt. Zum Beispiel, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt, wie etwa bei beleidigenden Inhalten oder Spam. In solchen Fällen kann das betroffene Unternehmen eine Anfrage zur Löschung der Bewertung an Google stellen.

Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, auf das Feedback zu reagieren und den Kunden zufriedenzustellen, anstatt die Bewertung löschen zu wollen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Online-Reputation des Unternehmens zu verbessern.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel dafür, wie man mit negativen Google Bewertungen umgeht, ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erfolgreich erstritten, dass das Bewertungsportal Kununu bei Bedarf den Klarnamen des Bewertungsschreibers nennen muss. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst und zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen zur Wehr zu setzen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Unternehmen, das eine Reihe von negativen Google Bewertungen erhalten hat. Anstatt die Bewertungen löschen zu wollen, hat das Unternehmen beschlossen, auf jedes Feedback einzugehen und Lösungen für die Probleme der Kunden anzubieten. Dies hat dazu geführt, dass viele Kunden ihre negative Bewertung in eine positive geändert haben.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. In diesem Fall können Sie eine Anfrage zur Löschung der Bewertung an Google stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es oft besser, auf das Feedback zu reagieren und den Kunden zufriedenzustellen, anstatt die Bewertung löschen zu wollen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Löschung von Google Bewertungen benötigen, können Sie sich an einen Experten wenden. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat beispielsweise umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Online-Reputation zu schützen.

Fazit

Negative Google Bewertungen können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen und dessen Geschäftserfolg mindern. Es ist daher wichtig zu wissen, wie man mit solchen Situationen umgeht und wann es sinnvoll ist, Google Bewertungen löschen zu lassen. In einigen Fällen kann es jedoch besser sein, auf das Feedback zu reagieren und den Kunden zufriedenzustellen, anstatt die Bewertung löschen zu wollen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.