Google Bewertungen löschen lassen: So schützen Sie Ihre Marke online
Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte betreiben, revolutioniert. Kunden können ihre Meinungen und Erfahrungen mit Unternehmen teilen und so anderen bei ihrer Entscheidungsfindung helfen. Doch was passiert, wenn diese Bewertungen negativ sind oder gar nicht der Wahrheit entsprechen? Hier kommt das Thema “Google Bewertungen löschen lassen” ins Spiel. Es ist wichtig zu wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihre Marke online zu schützen.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google-Bewertungen befassen, sollten wir zunächst einige wichtige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine öffentliche Bewertung, die ein Kunde oder Nutzer über ein Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind für alle sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.
Das Löschen von Google-Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein Unternehmen eine negative oder ungenaue Bewertung entfernen lässt. Dies kann durch direkte Kommunikation mit dem Bewerter oder durch einen Antrag bei Google erfolgen.
Vertiefendes Fachwissen
Um Google Bewertungen löschen zu lassen, gibt es bestimmte Schritte, die Sie befolgen müssen. Zunächst sollten Sie versuchen, den Bewerter direkt zu kontaktieren und das Problem zu klären. Wenn dies nicht möglich ist oder der Bewerter nicht reagiert, können Sie einen Antrag bei Google stellen.
Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass Google nicht jede Bewertung entfernt. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Bewertung als unangemessen eingestuft wird. Dazu gehören unter anderem Hassreden, obszöne Inhalte oder persönliche Informationen.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen. Laut diesem Urteil muss ein Bewertungsportal im Streitfall den Klarnamen des Bewerters nennen oder den Eintrag löschen. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein gutes Beispiel für die Anwendung dieses Urteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine Reihe negativer Google-Bewertungen erhalten hatte. Das Unternehmen konnte nachweisen, dass die Bewertungen falsch waren und bat Google um deren Entfernung. Als Google dies ablehnte, zog das Unternehmen vor Gericht und berief sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Schließlich entschied das Gericht zugunsten des Unternehmens und die Bewertungen wurden entfernt.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Marke online zu schützen.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Bewerter zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder der Bewerter nicht reagieren, können Sie einen Antrag bei Google stellen. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen.
Es ist jedoch immer ratsam, sich an einen Experten zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihre Optionen kennen und die besten Schritte für Ihr Unternehmen unternehmen.
Fazit
Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein komplexer Prozess sein, aber es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz Ihrer Marke online. Mit dem richtigen Wissen und den richtigen Ressourcen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen fair und genau dargestellt wird.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.