mit RA Jan Meyer

verbindliche rechtliche Ersteinschätzung

Diese Seite richtet sich an Fälle, in denen eine einzelne Bewertung rechtlich fundiert eingeordnet werden soll – unabhängig davon, ob anschließend weitere Schritte eingeleitet werden.

Was diese Ersteinschätzung umfasst

Diese Ersteinschätzung dient der rechtlichen Orientierung und Entscheidungsfindung.

Honorar & Ablauf

Die Beauftragung erfolgt zu einem festen Honorar von 490 € zzgl. USt. und gegen Vorkasse.

Im Rahmen der Ersteinschätzung findet ein 30-minütiger persönlicher Beratungstermin per Microsoft Teams statt.

Die Ersteinschätzung ist bewusst auf eine konkrete Bewertung begrenzt und ersetzt keine laufende Betreuung. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Bei anschließender Beauftragung eines Löschverfahrens kann das Honorar angerechnet werden.

Fester Preis · Vorkasse · keine automatische Mandatierung

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Meyer ist ausschließlich in folgenden Bereichen tätig:

Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen

Gezieltes Vorgehen gegen Internetplattformen und Portalbetreiber
Abmahnung gegen Verfasser wegen rechtswidriger Online-Bewertungen
Vertretung in entsprechenden Gerichtsverfahren

SterneAdvo in den Medien

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