Google Bewertungen löschen: Tipps für ein besseres Online-Image

Google Bewertungen löschen: Tipps für ein besseres Online-Image

In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann, um das Online-Image zu verbessern. In diesem Artikel werden wir Ihnen einige Tipps und Tricks zeigen, wie Sie dies erreichen können.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die von einem Nutzer auf Google abgegeben wurde. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien und Standards für Bewertungen. Wenn eine Bewertung diese Standards nicht verletzt, kann sie nicht gelöscht werden. Jedoch gibt es Fälle, in denen eine Löschung möglich ist. Zum Beispiel wenn die Bewertung beleidigend ist oder persönliche Informationen enthält.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen wichtigen Präzedenzfall in diesem Bereich geschaffen. Dieses Urteil hat klargestellt, dass Bewertungsportale wie Google in bestimmten Fällen verpflichtet sind, die Identität der Bewertenden preiszugeben. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie gegen eine ungerechtfertigte negative Bewertung vorgehen möchten.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine Reihe von negativen Bewertungen erhielt. Das Unternehmen vermutete, dass diese Bewertungen von einem Konkurrenten stammten und nicht von echten Kunden. Dank des gerichtlichen Drucks von SterneAdvo konnte das Unternehmen Google dazu auffordern, die Bewertung zu löschen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie Google bitten, die Bewertung zu entfernen.

Sollte die negative Bewertung jedoch nicht gegen Googles Richtlinien verstoßen, könnten Sie versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und das Problem zu klären. In vielen Fällen kann eine negative Erfahrung durch guten Kundenservice in eine positive umgewandelt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und Google auffordern, die Identität des Bewertenden preiszugeben. Dies kann jedoch nur in bestimmten Fällen erfolgen und erfordert in der Regel rechtliche Unterstützung.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google-Bewertungen kann eine effektive Methode sein, um das Online-Image Ihres Unternehmens zu verbessern. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. In einigen Fällen kann es effektiver sein, auf die Bewertung zu reagieren und das zugrunde liegende Problem zu lösen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat neue Möglichkeiten für Unternehmen eröffnet, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Es ist jedoch wichtig, sich professionelle rechtliche Unterstützung zu holen, um diesen Prozess effektiv zu navigieren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.