Kununu verklagen: So stellen Sie sich auf den Prozess ein

Einleitung: Kununu verklagen – was Sie wissen müssen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit dem Gedanken spielen, Kununu zu verklagen, sollten Sie sich gut auf den Prozess vorbereiten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Vorgehen und die rechtlichen Aspekte. Dabei beziehen wir uns auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), welches maßgebliche Auswirkungen auf die Praxis hat.

kununu verklagen

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu verklagen”?

Unter dem Begriff “Kununu verklagen” versteht man den juristischen Schritt eines Arbeitgebers gegen das Bewertungsportal Kununu vorzugehen. Der Grund hierfür sind meist negative oder falsche Bewertungen, die das Unternehmensimage schädigen können. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt und die Rechtslage maßgeblich beeinflusst.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Rechtslage für Arbeitgeber, die Kununu verklagen möchten, grundlegend verändert. Das Urteil besagt, dass Kununu bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers verpflichtet ist, den Klarnamen des Bewertenden preiszugeben. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat maßgebliche Auswirkungen auf die Praxis.

Konkrete Praxisbeispiele: Wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil die Praxis beeinflusst

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Möglichkeiten für Arbeitgeber, gegen negative oder falsche Bewertungen vorzugehen, erheblich erweitert. So kann ein Arbeitgeber nun beispielsweise Kununu verklagen, wenn er den Verdacht hat, dass eine negative Bewertung von einem Konkurrenten oder einem nicht existierenden Mitarbeiter stammt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auf Basis des Urteils die Herausgabe des Klarnamens des Bewertenden verlangen.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie vor, wenn Sie Kununu verklagen möchten

Wenn Sie als Arbeitgeber Kununu verklagen möchten, sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären und den Prozess begleiten. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Anwalt Erfahrung im Umgang mit dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat. Ein solcher Experte ist beispielsweise Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo, der dieses Präzedenzurteil persönlich erstritten hat.

Fazit: Kununu verklagen – eine Option für Arbeitgeber

Das Verklagen von Kununu kann für Arbeitgeber eine sinnvolle Option sein, um gegen negative oder falsche Bewertungen vorzugehen. Dabei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Grundlage. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, der Sie durch den Prozess begleitet.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.