überwiegend zulässige Meinungsäußerung
Auf Basis Ihrer Angaben spricht derzeit vieles dafür, dass die Bewertung als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen ist.
Wenn Sie das Thema nicht allein weiter bewerten möchten, sondern eine fundierte Einordnung wünschen, können Sie hier den nächsten Schritt gehen – digital oder im Gespräch.
Viele Mandanten beschäftigen sich zunächst eigenständig weiter mit dem Thema, bevor sie eine Entscheidung treffen – oder beobachten die Entwicklung zunächst bewusst.
Für eine strukturierte Einordnung mit allen relevanten Angaben – inklusive Terminoption, sofern eine vertiefte rechtliche Prüfung sinnvoll ist.
Zur Orientierung anhand typischer Fallbeispiele – inklusive Hinweise, was Betroffene selbst prüfen oder vorbereiten können.
Für eine erste strukturierte Einordnung Ihrer Situation – anhand gezielter Rückfragen.
Kurze Analysen, aktuelle Entwicklungen und Einordnungen zu Bewertungen, Plattformen und Reputation.
Zur vertieften Einordnung typischer Konstellationen – mit rechtlichem Hintergrund und konkreten Beispielen aus der Praxis.
Zur Orientierung anhand realer Entscheidungen – insbesondere zur Abgrenzung zwischen Meinung, Tatsachenbehauptung und Rechtsverletzung.
Dieser Kurzcheck ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient ausschließlich der ersten Einordnung einer einzelnen Bewertung.