So entfernen Sie Ihre Kununu Bewertung: Ein Leitfaden für Anfänger

So entfernen Sie Ihre Kununu Bewertung: Ein Leitfaden für Anfänger

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Eine dieser Plattformen ist Kununu, auf der Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können. Doch was passiert, wenn eine solche Bewertung negative Auswirkungen auf das Image Ihres Unternehmens hat? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre “kununu bewertung löschen” können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

kununu bewertung löschen

Begriffserklärungen

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Diese Bewertungen sind für alle sichtbar und können das Image eines Unternehmens stark beeinflussen. Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer negativen Bewertung konfrontiert werden, haben Sie das Recht, diese zu hinterfragen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen einer Kununu-Bewertung ist jedoch nicht immer einfach. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Löschung in Betracht kommt. Zum Beispiel muss die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen von Kununu verstoßen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Außerdem muss der Bewerter über die Löschung informiert werden und die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.

Ein wichtiger Meilenstein in diesem Zusammenhang ist das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat klargestellt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewerters nennen muss. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis und gibt Arbeitgebern ein effektives Mittel an die Hand, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Sie als Arbeitgeber stoßen auf eine negative Kununu-Bewertung, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Sie kontaktieren Kununu und bitten um Löschung der Bewertung. Kununu informiert den Bewerter über Ihr Anliegen. Sollte der Bewerter nicht reagieren oder seine Behauptungen nicht belegen können, wird die Bewertung gelöscht.

In einem anderen Fall könnte es sein, dass der Bewerter seine Aussagen belegen kann und die Bewertung daher nicht gelöscht wird. In diesem Fall könnten Sie als Arbeitgeber gerichtlich gegen den Bewerter vorgehen. Dank des Urteils des OLG Hamburg wäre es möglich, den Klarnamen des Bewerters von Kununu zu erfragen und diesen dann vor Gericht zu bringen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer negativen Kununu-Bewertung konfrontiert werden, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen von Kununu verstößt oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. In diesem Fall können Sie Kununu kontaktieren und um Löschung der Bewertung bitten.

Sollte die Bewertung nicht gelöscht werden, könnten Sie gerichtlich gegen den Bewerter vorgehen. Hierbei kann das Urteil des OLG Hamburg hilfreich sein, da es Ihnen ermöglicht, den Klarnamen des Bewerters zu erfragen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen einer negativen Kununu-Bewertung kann für Arbeitgeber eine Herausforderung sein. Es gibt jedoch rechtliche Mittel und Wege, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Das Urteil des OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt und Arbeitgebern ein effektives Mittel an die Hand gegeben, um ihre Rechte zu wahren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.