Google Bewertungen löschen lassen: Ein unvermeidlicher Schritt im Online-Marketing

Google Bewertungen löschen lassen: Ein unvermeidlicher Schritt im Online-Marketing

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. In diesem Artikel werden wir uns mit diesem Thema ausführlich beschäftigen und Ihnen wertvolle Tipps geben.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” näher befassen, sollten wir zunächst einige grundlegende Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die von Nutzern auf Google abgegeben wird. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung Ihres Unternehmens haben.

Eine negative Google-Bewertung kann dazu führen, dass potenzielle Kunden sich gegen Ihr Unternehmen entscheiden. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie man solche Bewertungen löschen lassen kann.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google-Bewertungen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Rechte der Nutzer. Daher ist es nicht immer möglich, eine negative Bewertung einfach zu löschen. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen Google Bewertungen löschen lässt.

Ein Beispiel dafür ist das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, der die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst hat. Das Gericht entschied, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertungsverfassers nennen müssen. Dieses Urteil kann als Grundlage für das Löschen von Google-Bewertungen dienen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein konkretes Beispiel für das Löschen von Google-Bewertungen ist ein Fall, in dem ein Unternehmen eine negative Bewertung erhalten hatte, die es als falsch und schädigend empfand. Das Unternehmen wandte sich an Google mit der Bitte, die Bewertung zu löschen. Google lehnte dies jedoch ab, da die Bewertung nicht gegen die Richtlinien verstoßen hatte.

Das Unternehmen wandte sich daraufhin an einen Anwalt und zog vor Gericht. Dabei berief es sich auf das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Das Gericht entschied zugunsten des Unternehmens und ordnete an, dass Google die Bewertung löschen muss.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit einer negativen Google-Bewertung konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Verfasser der Bewertung zu klären. Wenn dies nicht möglich ist oder der Verfasser die Bewertung nicht entfernen will, können Sie Google bitten, die Bewertung zu löschen.

Sollte Google Ihre Bitte ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei sollten Sie sich auf das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) berufen. Es ist jedoch ratsam, sich dabei von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein komplexer Prozess sein. Es ist jedoch ein unvermeidlicher Schritt im Online-Marketing, um den guten Ruf Ihres Unternehmens zu schützen. Mit dem richtigen Wissen und der richtigen Unterstützung können Sie jedoch erfolgreich gegen negative Google-Bewertungen vorgehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.