Google Bewertungen löschen lassen: Warum es für Ihre Marke wichtig ist

Warum ist es wichtig, Google Bewertungen löschen zu lassen?

Die Online-Reputation Ihres Unternehmens kann einen großen Einfluss auf Ihren Geschäftserfolg haben. Negative Google-Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Vertrauen in Ihre Marke untergraben. Daher ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können.

google bewertungen löschen lassen

Was sind Google-Bewertungen?

Google-Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht. Sie bieten einen schnellen Überblick über die Zufriedenheit Ihrer Kunden und können daher einen großen Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Kunden haben.

Warum sollten Sie Google Bewertungen löschen lassen?

Negative Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Außerdem können sie dazu führen, dass Ihr Unternehmen in den Suchergebnissen von Google schlechter platziert wird. Daher ist es wichtig, dass Sie unangemessene oder falsche Bewertungen entfernen lassen.

Wie können Sie Google Bewertungen löschen lassen?

Wenn Sie eine negative oder falsche Bewertung auf Google entdecken, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem mit dem Kunden zu klären. Wenn das nicht möglich ist, können Sie die Bewertung bei Google melden und um deren Entfernung bitten. Sollte Google die Bewertung nicht entfernen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei kann Ihnen ein Anwalt helfen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen maßgeblich beeinflusst. Das Gericht entschied, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben müssen. Dieses Urteil kann auch auf Google-Bewertungen angewendet werden und bietet Arbeitgebern eine weitere Möglichkeit, gegen unangemessene oder falsche Bewertungen vorzugehen.Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine negative oder falsche Google-Bewertung entdecken, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem mit dem Kunden zu klären. Sollte das nicht möglich sein, können Sie die Bewertung bei Google melden und um deren Entfernung bitten. Wenn auch das nicht hilft, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Online-Reputation zu schützen.

Fazit

Die Online-Reputation Ihres Unternehmens ist wichtig für Ihren Geschäftserfolg. Negative Google-Bewertungen können das Vertrauen in Ihre Marke untergraben und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet Arbeitgebern eine weitere Möglichkeit, gegen unangemessene oder falsche Bewertungen vorzugehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.