Google Rezension entfernen lassen: So kannst du es mit optimalem Ergebnis tun

Google Rezension entfernen lassen: So erreichen Sie das optimale Ergebnis

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Eine davon ist die Abgabe von Google-Rezensionen. Diese können sowohl positiv als auch negativ ausfallen und haben einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens. Doch was tun, wenn eine ungerechtfertigte negative Bewertung abgegeben wurde? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Google Rezension entfernen lassen können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

google rezension entfernen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns dem Thema “Google Rezension entfernen lassen” widmen, ist es wichtig, einige Begriffe zu klären. Eine Google-Rezension ist eine Bewertung, die Nutzer auf der Plattform Google My Business abgeben können. Sie dient dazu, anderen Nutzern einen Eindruck von einem Unternehmen, einem Produkt oder einer Dienstleistung zu vermitteln.

Vertiefendes Fachwissen

Nicht jede negative Google-Rezension muss hingenommen werden. Es gibt durchaus Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen. Hierbei spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine entscheidende Rolle. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten wurde, hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst. Es besagt, dass Bewertungsportale wie Google im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben müssen. Dies erleichtert es Unternehmen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils. Ein Unternehmen erhielt eine negative Google-Rezension, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthielt. Dank des Urteils konnte das Unternehmen den Klarnamen des Bewertenden ermitteln und rechtliche Schritte einleiten. Die Rezension wurde schließlich entfernt.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer ungerechtfertigten negativen Google-Rezension konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, den Sachverhalt zu klären. Kontaktieren Sie den Bewertenden und bitten Sie um eine Korrektur oder Löschung der Rezension. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie sich an Google wenden und die Löschung der Rezension beantragen. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass die Rezension gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Sollten auch diese Schritte nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat beispielsweise bereits erfolgreich das OLG Hamburg-Klarnamenurteil erstritten und kann Sie kompetent beraten und unterstützen.

Fazit

Das Entfernen einer ungerechtfertigten Google-Rezension kann ein komplexer Prozess sein. Es ist jedoch wichtig, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Rechte kennen und diese auch durchsetzen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet hierbei eine wichtige Grundlage. Es ermöglicht es Ihnen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und Ihren guten Ruf zu schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.